Nach der Nationalratskommission hat auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) einer parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (SP/NE) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.
Nun kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Gemäss Initiativtext soll das Prämienniveau der Kasse massgebend sein für Erhöhungen respektive Senkungen der Bezüge. Konkret sollen die Entschädigungen der leitenden Organe von Krankenkassen allgemein nicht erhöht werden dürfen, wenn gleichzeitig die Prämien steigen. Der Bundesrat soll den Höchstbetrag festlegen.
Trotz steigender Prämien habe das Parlament eine Beschränkung der Bezüge wiederholt abgelehnt, begründete Hurni seine Initiative. Die SGK-S erhofft sich von einer Beschränkung «eine dämpfende Wirkung über den Bereich der obligatorischen Krankenversicherung hinaus», wie es in der Mitteilung hiess.
Jedoch lehnt es die Ständeratskommission ab, konkrete Höchstbeträge festzulegen. Mit 5 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt sie - im Einklang mit dem Bundesrat - eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat zur Ablehnung. Diese verlangt, fixe Höchstbeträge von 250'000 Franken pro Jahr für Geschäftsleitungs- respektive 50'000 Franken für Verwaltungsratsmitglieder im Gesetz zu verankern. Die Motion geht nun an den Ständerat.
Braucht es einen Lohndeckel für Krankenkassen-Manager?
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Voten aus dem Parlament: Lohndeckelung auf 250'000 CHF war chancenlos
SVP-Ständerat Hannes Germann, Mitglied der Gesundheitskommission: «Die aktuellen Gehälter sind zu hoch. Aber der geforderte Lohndeckel ist dann doch etwas zu tief angesetzt.» Darüber müsse die Kommission sprechen, sagt Germann. «Eine Obergrenze auf der Höhe eines Bundesratslohns schiene mir plausibler.»
«Über die Höhe des Lohndeckels können wir diskutieren», sagt SP-Nationalrätin Gysi. «Wichtig ist, dass den überrissenen Bezügen endlich ein Riegel geschoben wird.»
FDP-Ständerat Damian Müller, Vizepräsident der Gesundheitskommission: «Wenn mit der Öffentlichkeit der obligatorischen Krankenkassenprämien argumentiert wird, wäre es ehrlich, alle Löhne der öffentlichen Hand unter die Lupe zu nehmen. Allein in der Bundesverwaltung gibt es rund 1'000 Angestellte, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Derselbe Wert wird auch von 80 bis 90 Prozent aller Geschäftsleitungsmitglieder der bundesnahen Betriebe erreicht.» (blick/hzi/kbo)