Damit werden die Altersguthaben der Versicherten bei der grössten teilautonomen Sammelstiftung der Schweiz wiederum deutlich über dem BVG-Mindestzins verzinst. Für 2021 konnten die teilautonomen Sammelstiftungen der Axa insgesamt mehr als 800 Millionen Franken an Mehrertrag an die Versicherten auszahlen, als es der in der Vollversicherung übliche Mindestzins ermöglicht hätte. Über die letzten drei Jahre gesehen erhielten die Versicherten so mehr als 1.8 Milliarden Franken an zusätzlichem Zinsertrag gutgeschrieben (600 Millionen CHF im 2019, 400 Millionen CHF im 2020, 800 Millionen im 2021). Und dank einer günstigen Altersstruktur bietet die Stiftung mit einem massgebenden Deckungsgrad von über 112 Prozent nach Verzinsung zudem ein hohes Mass an Sicherheit.
Positive Bilanz nach drei Jahren Teilautonomie
Die Axa fokussiert seit Anfang 2019 ganz auf teilautonome Pensionskassenlösungen. Denn der «dritte Beitragszahler», also der Zins, kommt in teilautonomen Lösungen viel stärker zum Tragen als in der Vollversicherung, deren Anlagemöglichkeiten durch ein enges, regulatorisches Korsett begrenzt sind. Teilautonome Sammelstiftungen tragen das Anlagerisiko selber, dafür sind sie deutlich flexibler in der Anlagestrategie und können diese auf interessante Anlageklassen ausrichten, die langfristig höhere Ertragschancen und damit auch eine höhere Verzinsung bei tieferen Gesamtkosten ermöglichen.
Das kommt den Versicherten zugute, denn für die Höhe der zukünftigen Altersrente macht es einen grossen Unterschied, ob das Altersguthaben mit 1 Prozent wie dem BVG-Mindestzins oder höher verzinst wird, wie es in der Teilautonomie möglich ist. Dank einer höheren Verzinsung zuzüglich Zinseszins und stabileren Umwandlungssätzen im Überobligatorium haben Versicherte im Verlaufe eines Arbeitslebens die Aussicht auf bis zu 30 Prozent mehr Rente im Alter. Für den Einzelnen macht das mehrere Hundert Franken pro Monat aus. (pm/hzi/kbo)