Noch in diesem Jahr sollte der Bundesrat die Botschaft zur BVG-Revision verabschieden. Es liegen dazu zwei Modelle vor: Der vom Pensionskassenverband ASIP bereits im Mai 2019 präsentierte Vorschlag und der vom Bundesrat bis Ende Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickte „Sozialpartnerkompromiss“. Sie unterscheiden sich insbesondere durch die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Im ASIP-Modell fallen dabei für die kurz vor der Pensionierung stehende Übergangsgeneration kaum Mehrkosten an. Es ist sozialverträglich, versicherten- und wirtschaftsfreundlich und vermeidet unnötige Lohnabzüge. Die notwendigen finanziellen Mittel sind bei den Pensionskassen nämlich bereits vorhanden und müssen nicht nochmals erhoben werden. Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen zudem auch keine SNB Gewinne oder Bundesmittel verwendet werden. Unter dem Gesichtspunkt der sich stetig ändernden Höhe der Gewinne SNB sind Vorgaben an die Verwendung der regulären Gewinne der SNB nicht zielführend und systemfremd.
Autor:
Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt, Direktor ASIP
Kompensation: Dezentrale Erhöhung des Altersguthabens ohne Mehrkosten
Ein Blick auf die Vernehmlassungsantworten von diversen Parteien (SVP, FDP, CVP, GLP) sowie von wichtigen Verbänden (Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Versicherungsverband, Schweizer Baumeisterverband, Swiss Retail Federation, Arbeitgeber Banken etc.) zeigt, dass das auf dem sog. Sozialpartner-Kompromiss basierende Reformprojekt des Bundesrates in der aktuellen Form nicht mehrheitsfähig ist. Hingegen zeigt die breite Unterstützung einer auf dem ASIP-Vorschlag basierenden Alternative „für einen Mittelweg“, dass eine Auflösung des Reformstaus in diese Richtung gehen könnte. Im Unterschied zum ASIP-Vorschlag soll gemäss dieser Alternative der BVG-Umwandlungssatz nur auf 6% statt auf 5.8% gesenkt werden und die Altersgutschriften ab Alter 55 sollen 16% statt 18% betragen. Das Leistungsziel und die übrigen Massnahmen (insbesondere zur Kompensation der Übergangsgeneration) sind dagegen identisch. Um das bisherige Leistungsniveau zu erhalten, braucht es für die direkt von der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes betroffene Übergangsgeneration zwingend Ausgleichsmassnahmen. Kurz vor der Pensionierung stehend kann diese Generation nämlich durch zusätzliche Sparbeiträge nicht mehr genügend Alterskapital ansparen. Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Regelung („Sozialpartner-Kompromiss“) schiesst jedoch weit über das Ziel hinaus – mit weitreichenden Kostenfolgen! Es braucht diese lebenslange, pauschale Erhöhung der versprochenen Altersrenten für alle Versicherten nicht (um CHF 200 pro Monat ab Alter 60 bei Inkrafttreten der Reform bzw. CHF 150 für die 55-jährigen und CHF 100 für die 50-jährigen Versicherten), unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Ein Modell, das zeitlich unlimitierte Mehrkosten für „Übergangsmassnahmen“ von 0.5 Lohnprozenten auf allen AHV-pflichtigen Löhnen vorsieht, kann gerade im aktuellen Corona-Umfeld Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden, umso mehr als eine systemgerechte Alternative vorliegt.
Zielführender ist es, für die unmittelbar von der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes betroffene Übergangsgeneration während zehn Jahren das vorhandene Altersguthaben prozentual zu erhöhen. Entscheidend ist, dass für diesen Lösungsweg die finanziellen Mittel bereits vorhanden sind. Die Pensionskassen haben zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen schon lange genügend Reserven gebildet. Diese können sofort eingesetzt werden. Eine Zusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen wäre – wenn überhaupt – nur minimal. Unsere Lösung ist somit insgesamt viel günstiger als der Sozialpartnerkompromiss. Schliesslich wird auch mit dieser Lösung insgesamt die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten verbessert.
Fazit
Der ASIP, der über seine Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von gegen CHF 650 Mia vertritt, nimmt als Fachverband die Verantwortung für das Gesamtsystem wahr. Mit der vorliegenden Lösung stärken wir die Widerstandsfähigkeit der betroffenen Kassen ohne eine massive Erhöhung der Lohnbeiträge und ohne Verwendung der SNB Gewinne. Der Vorschlag basiert auf einer kassenspezifischen, dezentralen Lösung, die fairer, kostengünstiger und einfacher umzusetzen ist. Es ist Zeit, diesen Weg ohne politisch oder persönlich motivierte Scheuklappen zu beschreiten!