Die massiven Effekte von Covid-19 auf die Gesundheit der Bevölkerung sind nicht leicht voraussehbar gewesen. Die Risikomanagement-Massnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19, die vor vier Wochen vom Bund eingeleitet wurden und sich in ähnlicher Form auch in den angrenzenden Ländern finden, sind ausgesprochen umfassend – mit erheblicher Wirkung zum Beispiel auf die Tätigkeit von Wirtschaftsunternehmen, aber auch die Freiheitsrechte der Bevölkerung.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 
  • Hato Schmeiser ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen.

  • Alexander Braun ist Vizedirektor des Institut für Versicherungswirtschaft, Universität St. Gallen.

Vornehmliches Ziel ist es, die volle Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch die Reduzierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit aufrechtzuerhalten. Zudem erhofft man sich, durch einen Zeitgewinn Behandlungsmethoden und Präventionsmassnahmen verbessern zu können.

Unzureichende Datenlage

Problematisch erscheint uns, dass die Datenlage durch grosse Unsicherheiten gekennzeichnet ist. Dies führt nicht nur zu Fehleinschätzungen bei der interessierten Öffentlichkeit, wenn Medien regelmässig – aber völlig unzutreffend – von «Infizierten» und «Corona-Toten» sprechen1. Auch die Effektivität und Effizienz getroffener Risikomanagementmassnahmen lässt sich aufgrund der verfügbaren Datenbasis nur rudimentär erfassen.

Die öffentlich publizierten Informationen zur Anzahl Infizierter bilden in aller Regel nur die positiv getesteten Fälle ab. Die Zahl der tatsächlich Infizierten und der zeitlichen Entwicklung ist damit kaum abschätzbar, da unter anderem eine klassische Stichprobenverzerrung vorliegt. Getestet werden vor allem Personen, die erkrankt sind und Symptome vom Covid-19 zeigen, sowie (teilweise) Risikogruppen und Menschen, die im medizinischen Sektor arbeiten. Es liegt also keine zufällig gezogene Stichprobe vor; zudem ändern sich regelmässig die Zulassungskriterien der Tests sowie deren Sicherheitsgrad. Des Weiteren gilt zu bemerken, dass auch die Anzahl der durchgeführten Tests im Zeitablauf nicht konstant ist. Gleiches gilt für die regionale Verteilung der Tests.

Verpasste Chancen

Die Gefährlichkeit der Krankheit für Infizierte, die tatsächliche Ausbreitung der Krankheit in der Gesellschaft und die Wirksamkeit von Massnahmen lässt sich somit nur äusserst grob bestimmen. Anzumahnen ist, warum nicht mehr Energie darauf verwendet wurde, auf Basis regelmässiger Zufallsstichproben die tatsächliche Entwicklung der Krankheit zu erfassen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass z. B. die Länder Europas gegenüber China einen zeitlichen Vorlauf besassen – und damit mehr Möglichkeiten hatten, sich auf die Situation einzustellen.

Als Schätzungen, wie viele Personen in der Bevölkerung tatsächlich infiziert sind, werden häufig (schwer verifizierbare) Spannbreiten genannt, die häufig von der zehn- bis über die zwanzigfache Zahl der bestätigten Infizierten reichen. Diese Spannbreite ist möglich, da ein grosser Teil Infizierter symptomfrei bleibt.

Wenn man zur Verdeutlichung einmal annehmen möchte, dass sich von der in der Schweiz bestätigten Zahl der Infizierten (25’768 am 14. April 2020, 7.00 Uhr) auf knapp 500’000 (250’000) tatsächlich mit dem Virus befallene Personen schliessen lässt und die 500’000 infizierten Personen (250’000) die durchschnittliche Mortalitätsrate der Schweizer Bevölkerung aufweisen2, versterben aus dieser Gruppe im Erwartungswert bereits mehr als 10 Personen (5) pro Tag – nicht wegen Sars-CoV-2, sondern mit.

Keine Kausalität

Dieser Aspekt deutet bereits auf die zweite Problematik hin. Der kausale Zusammenhang zwischen Covid-19 und Todesfall lässt sich nicht immer leicht herstellen und ist zudem – insbesondere bei häufig vorliegenden Vorerkrankungen – fliessend. So gilt gemäss Prof. Lothar Wieler, dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, «jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde». In gleicher Richtung hat sich auch das Bundesamt für Gesundheit BAG auf Anfrage geäussert.

Es ist gut nachvollziehbar, dass in der gegebenen Situation der Versuch einer Trennung zwischen Todesfällen «mit einer Covid-19-Infektion» und «wegen einer Covid-19-Infektion» nicht durchführbar ist. Dennoch ist dieser Umstand für die Interpretation wichtig: beispielsweise, wenn – wie in den Medien regelmässig vorgenommen – Sterblichkeitsraten aus «Covid-19-Todesfällen» und «Infizierten» gebildet und diskutiert werden.

Berücksichtigt man, dass die Zahl der Infizierten in der Schweiz im Wesentlichen unbekannt ist, lässt sich auch nicht der Prozentsatz Infizierter ermitteln, die intensivmedizinisch betreut werden müssen. Eine Abschätzung aus der Gruppe der positiv getesteten Personen ist aus den oben beschriebenen Gründen kaum mit akzeptabler Genauigkeit möglich. Der Versuch, durch Verlangsamung der Infektionsraten die Anzahl derjenigen, die intensivmedizinisch betreut werden müssen, auf einem Mass zu halten, das durch vorhandene Kapazitäten gerade noch gedeckt werden kann – und damit den Lockdown auf ein notwendiges Niveau zu bringen –, ist vor dem Hintergrund der Schätzunsicherheiten problematisch. Die Generierung zuverlässiger Daten lässt sich dabei nach unserem Dafürhalten nur durch regelmässige Zufallsstichproben (z. B. durch wöchentliche Tests zufällig ausgewählter Personen) und unter Berechnung des Stichprobenfehlers erzielen.

Gesamtheitliche Betrachtung

Damit ist aber keinesfalls gesagt, die ergriffenen Massnahmen wären auf Basis der vorliegenden Informationen nicht vertretbar und notwendig. Auch lässt sich nicht folgern, die aus Covid-19 resultierende Gefahr sei über- oder unterschätzt worden. Um jedoch für die Zukunft eine Abwägung von Risikomanagementmassnahmen treffen zu können, muss vor allem an einer Verbesserung der Datenbasis gearbeitet werden. Damit sollte auch bei der Bewertung von Risikomanagementmassnahmen versucht werden, eine gesamtheitliche Betrachtung zu ermöglichen. Die zu kurz greifende Abwägung der Medien – Reduzierung von Todesfällen versus wirtschaftliche Einbussen und daraus resultierende gesellschaftliche Folgen unserer Bevölkerung – übersieht den Umstand, dass in einer globalisierten Welt Produktions- und Lieferketten in der sogenannten Dritten Welt beginnen, für deren Bevölkerung ein Lockdown tödliche Konsequenzen bringen kann.

Versicherbarkeit von Pandemie-Schäden

Längst hat die Krise viele Gewerbetreibende und Privatpersonen erfasst, die aufgrund von Umsatz- oder Einkommensausfällen um ihre Existenz kämpfen. In dieser Situation mehren sich die Rufe nach Zahlungen aus Versicherungsverträgen, allen voran der Betriebsunterbruchversicherung. Die meisten Versicherer sind diesen Forderungen aber aus verschiedenen Gründen nicht gefolgt. Zum einen erfordern Betriebsunterbruchversicherungen für eine Zahlung in der Regel einen physischen Schaden. Policen ohne diese Voraussetzung (Englisch: Non-Physical Damage Business Interruption) sind selten. Zum anderen weisen auch Letztere zumeist eine sogenannte Pandemie-Ausschluss-Klausel auf. Diese ist für Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar, weil die Folgen von Epidemien per se versichert sind. Die Gründe dafür erfordern einen tieferen Einblick in die Versicherbarkeit von Risiken.

Pandemien fallen in die Kategorie derjenigen Extremereignisse, bei denen eine Versicherbarkeit sowohl lokal als auch global nicht mehr gegeben ist. Der bekannte Versicherungsökonom Prof. David Cummins verwendet für diese Art von Extremereignis den Begriff «Kataklysmus» aus der griechischen Philosophie. Das Problem bei einer Pandemie ist die geografisch weitreichende und hochgradige Abhängigkeit der Einzelrisiken. Versicherung funktioniert als Modell gut, wenn viele unabhängige Risiken vorhanden sind. In diesem Fall können die Schäden «der wenigen» mit den Prämien «der vielen» bezahlt werden. Versichert man beispielsweise schweizweit Häuser gegen Feuer, so wird pro Jahr nur ein gewisser statistisch abschätzbarer Prozentsatz einen Schaden aufweisen. Ein Brand in der Ostschweiz hängt mit einem Brand in der Westschweiz fundamental nicht zusammen. Derartige Ereignisse sind also lokal versicherbar.

Lokale und internationale Risiken

Naturkatastrophen hingegen können ganze Landstriche verwüsten. Wenn man beispielsweise Versicherungen in Florida verkauft, muss nach einem Hurrikan damit gerechnet werden, dass sehr viele Schäden gleichzeitig auftreten. Folglich ist die lokale Versicherbarkeit nicht mehr gegeben. Es ist aber bis zu einem gewissen Grad möglich, derartige Ereignisse global zu versichern, da man sie in einem Portfolio mit Naturkatastrophen aus anderen Teilen der Welt, z. B. japanischen Erdbeben, ausgleichen kann. Dies ist bekanntlich die Basis des Geschäftsmodells der Rückversicherer, die weltweit aufgestellt sind und derartige Risiken daher besser diversifizieren können als regional agierende Erstversicherer. Eine geografisch begrenzte Epidemie wie beispielsweise Sars in den Jahren 2002 bis 2004 fällt in diese Kategorie. Der Schwerpunkt lag damals in Südostasien – Menschen in Regionen ausserhalb waren nur in geringem Masse betroffen.

Deshalb handelt es sich bei der Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie nicht um eine Spitzfindigkeit der Versicherer. Genau hier verläuft die Grenze der Versicherbarkeit. Pandemien können sowohl lokal als auch global nicht versichert werden. Die Risiken sind bei einem solch kataklystischen Ereignis hochkorreliert – und zwar nicht nur innerhalb des Versicherungsmarktes, sondern zusätzlich auch mit dem Kapitalmarkt. In jedem Land der Welt haben sehr viele Unternehmen nun Umsatzeinbussen wegen Betriebsunterbrechungen zu beklagen. Die American Property Casualty Insurance Association schätzt, dass allein KMUs in den USA durch den Lockdown bis zu 430 Milliarden Dollar pro Monat verlieren. Das Prinzip, die Schäden «der wenigen» mit den Prämien «der vielen» zu erstatten, ist also ausgehebelt. Parallel dazu haben wir in den vergangenen Wochen an den Kapitalmärkten den schnellsten Absturz aller Zeiten erlebt. Wären derartige Szenarien nicht von der Deckung ausgenommen, so ergäben sich zusätzliche systemische Probleme. Das Kapital einiger Versicherer könnte nicht ausreichen, um die grosse Zahl an gleichzeitig auftretenden Schäden zu erstatten. Geriete die Versicherungsbranche in Schieflage, so hätte dies aber auch für diejenigen Versicherten Konsequenzen, deren Risiken grundsätzlich versicherbar sind. Mit anderen Worten, die berechtigen Entschädigungszahlungen an Hauseigentümer, Unfallopfer, Fahrzeuglenker etc., die mit der Pandemie nichts zu tun hatten, könnten nicht mehr oder nur noch zum Teil erstattet werden.

Dialog mit Versicherern suchen

Für Gewerbetreibende und Privatpersonen ergibt sich daraus zunächst die Schlussfolgerung, dass all ihre versicherten Schäden weiter erstattet werden können. Vor allem auch deswegen, weil die Versicherer die Krise durch ihre umsichtige Anlagepolitik auf der Aktivseite der Bilanz bisher gut absorbieren konnten. Hinsichtlich der unversicherten Schäden empfiehlt es sich, den Dialog mit den Versicherern zu suchen. Manche Gesellschaften bezahlen aus Kulanz trotzdem, beispielsweise wenn ihr Betriebsunterbruch-Portfolio eine im Gesamtkonzern eher untergeordnete Grösse aufweist. In vielen Fällen können zudem alternative Lösungen gefunden werden. Versicherer unterstützen ihre Gewerbekunden in diesen Tagen beispielsweise durch Mieterlasse, Prämienstundungen und eine sofortige Schadenregulierung. Im Deutschen Bundesland Bayern kam es sogar zu einer bisher einzigartigen Public-Private-Partnership, in deren Rahmen die Versicherer durch freiwillige Zahlung von 15 Prozent der Leistungen aus Betriebsunterbruchversicherungen staatliche Unterstützungen wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und Förderkredite flankieren. Einige beteiligte Versicherer haben bereits angekündigt, dieses Vorgehen auf ganz Deutschland auszuweiten. Die Hilfsbereitschaft der Assekuranz ist also trotz Pandemie-Ausschluss und einer für die Branche selbst angespannten Lage grundsätzlich gross.

Fazit

Das Fazit kann kurz ausfallen: Ein Blick in die Datenlage verdeutlicht, dass weitgehend Ungewissheit herrscht bezüglich der Höhe und der Entwicklung der Covid-19-Infizierten in der Schweiz. Auch eine Abschätzung der Gefährlichkeit der Erkrankung ist nicht leicht möglich, da die Gruppe derjenigen, die ursächlich durch die Infektion gestorben sind, weder erfasst wurde noch leicht erfassbar ist. Der Bund musste daher auf Basis unvollständiger Information entscheiden. Die Effizienz der getroffenen Risikomanagementmassnahmen – und damit auch Erkenntnisse für ein adäquates Verhalten für ähnliche Fälle der Zukunft – ist aber nur sehr rudimentär möglich, solange bei Ausbrechen einer Pandemie nicht regelmässig Untersuchungen auf Basis unabhängiger Stichproben erfolgen.

Pandemien wie Covid-19 sind weder lokal noch global versicherbar. Die Leistung des Versicherers und der Mehrwert von Versicherungen für den Versicherungsnehmer basieren auf der Möglichkeit der Risikodiversifikation. Da diese nicht gegeben ist, können Folgen aus einer Pandemie wie Covid-19 nur (partiell) finanziert, nicht aber versichert werden. Der Ausschluss solcher Risiken – auch zum Schutz der Leistbarkeit von Entschädigungszahlungen aus anderen Sektoren – lässt sich damit aus der Perspektive der Versicherungstechnik nachvollziehbar begründen. Anspruchsvoll hingegen ist die Kommunikation dieser Erkenntnis gegenüber dem Kunden, der leicht den Eindruck gewinnen kann, die Trennung zwischen Epidemie und Pandemie sei eine Spitzfindigkeit der Versicherungsindustrie, um in solchen Fällen leistungsfrei bleiben zu können. Im Hinblick auf zukünftige Extremereignisse dieser Art ist ein koordiniertes Vorgehen von Staat und Versicherern wünschenswert. Ziel muss es sein, Risiken adäquat aufzuteilen und sie so gemeinsam zu schultern. Ein derartiger Ansatz kann beispielsweise über die Gründung eines öffentlichen Risikopools institutionalisiert werden. Der staatliche Eingriff sollte dabei im Sinne eines «Backstops» minimal-invasiv bleiben und, wo immer möglich, den Einbezug von risikotragendem Kapital aus dem privaten Sektor sicherstellen.

[1]  Als Beispiel unter vielen sei an dieser Stelle die NZZ vom 14. April 2020 zitiert: «Bisher sind in der Schweiz seit Ausbruch der Krise 25’768 Personen mit dem Coronavirus infiziert worden, 1139 Personen sind daran verstorben. Zwar infizieren sich die Menschen weiter, die Rate ist aber leicht rückläufig.»

 

[2] Ob diese Annahme zulässig ist, müsste natürlich auf Basis einer statistischen Untersuchung überprüft werden.

 

Prof. Dr. Hato Schmeiser, Geschäftsführender Direktor, Institut für Versicherungswirtschaft, Universität St. Gallen 

Prof. Dr. Alexander Braun, Vizedirektor, Institut für Versicherungswirtschaft, Universität St. Gallen