Wie beurteilen Sie das Schweizer Vorsorgesystem, nachdem die BVG-Reform gescheitert ist, während vorher für die 13. AHV-Rente gestimmt wurde?
Im Grunde haben wir mit den drei Säulen ein gutes System, das eine solide Basis für die Zukunft bietet. Jede Säule hat ihre Herausforderungen, wobei die grössten in der ersten Säule liegen. Dort versprechen wir uns Renten von Kindern, die wir nicht hatten. In der zweiten Säule zahlen wir uns Renten aus Kapital, das uns nicht gehört, und in der dritten Säule sparen wir zu wenig, weil uns keiner zwingt.
Veronica Weisser studierte Ökonomie, Mathematik und Internationales Management und ist eine Spezialistin für die Schweizer Altersvorsorge. Sie leitet bei UBS den Vorsorge-Innovation-Hub und hält regelmässig Vorträge zur Weltwirtschaft und zu den Finanzmärkten sowie zum Vorsorgesystem.
Nach dem Ablehnen der letzten Reform ist die Stimmung in der zweiten Säule, als sei alles auf dem Scheiterhaufen gelandet. Richtig oder falsch?
In der zweiten Säule gab es trotz der Ablehnung der Reformvorlage die besten Fortschritte. Denn die Hauptherausforderung ist die Umverteilung. Kapital, das den Rentnern nicht gehört, wird genutzt, um ihre Renten zu finanzieren. Die Umwandlungssätze sind runtergekommen, die Umverteilung wurde reduziert, die Kohärenz im System ist höher geworden. Sogar der Koordinationsabzug ist bei rund 90 Prozent der Einrichtungen angepasst worden. Die zweite Säule hat viel umgesetzt und verbessert, auch ohne gesetzliche Reformen. Heute steht sie robust und gut da, weil die Pensionskassen die Herausforderungen selbst lösen.
Es gibt Bestrebungen, den Kapitalbezug bei Ehegatten künftig getrennt zu veranlagen. Halten Sie das für einen Schritt in die richtige Richtung für mehr Fairness in der beruflichen Vorsorge?
Angesichts der heutigen gesellschaftlichen Realität sollten wir zunehmend versuchen, eine Gesetzgebung zu etablieren, die nicht auf den Zivilstand abzielt. Regeln, die vom Zivilstand abhängen, sind nicht zielführend in einer Gesellschaft, in der viele Menschen zusammenleben und eine Lebensgemeinschaft bilden, ohne verheiratet zu sein.
Für wen wäre eine getrennte Veranlagung beim Kapitalbezug nachteilig?
Das hängt von der Höhe des Kapitalbezugs, dem Wohnort und der Qualität der Vorsorgeplanung ab. Tendenziell belastet der vorliegende Gesetzesvorschlag Verheiratete etwas mehr als Ledige, relativ zur heutigen Situation. Jedoch gibt es für den Mittelstand in der klassischen Lebensweise, wo die Mutter Teilzeit arbeitet und weniger verdient, bei einer getrennten Veranlagung beim Kapitalbezug auch potenzielle Optimierungsmöglichkeiten.
Bei der Vorsorgeplanung achten wir sehr darauf, dass Ehepartner ihr Kapital nicht im selben Jahr beziehen.
Veronica Weisser, UBS.
Wie meinen Sie das?
Bei der Vorsorgeplanung achten wir sehr darauf, dass Ehepartner ihr Kapital nicht im selben Jahr beziehen. Bei einer guten Planung sollte ab Alter 50 bis 55 dargelegt werden, wie und wann man die verschiedenen Guthaben der dritten Säule und das Kapital aus der zweiten Säule bezieht. Wenn ein Paar jedoch spät mit der Planung startet und vielleicht beide schon über sechzig Jahre alt sind, können bei einer getrennten Besteuerung im Notfall auch im selben Jahr Kapitalbezüge gemacht werden, was dann steuerlich etwas günstiger ausfallen kann. Es bleibt dennoch problematisch, dass bei einer höheren Besteuerung der Kapitalbezüge das eigenverantwortliche Vorsorgen schlechter gestellt wäre als heute.
Ihr Sorgenkind ist, trotz gescheiterter BVG-Reform, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus der ersten Säule. Warum?
In der ersten Säule ist es mit der 13. AHV-Rente, was die Finanzierung angeht, herausfordernder geworden. Vielen ist nicht bewusst, wie teuer dies den jüngeren Generationen zu stehen kommen wird. Ausserdem ist vielen nicht bekannt, wie grosszügig die Übergangsjahrgänge der Frauen beim Anstieg ihres Rentenalters in der AHV behandelt werden. In den Vorsorgeberatungen zeigt sich oft, dass Frauen der Übergangsgenerationen, die sich früher verrenten lassen, teilweise sogar im Vorteil sind.
Wie schlägt das im System der ersten Säule zu Buche?
In unserer letzten Analyse zur ersten Säule ist die UBS der Fragestellung nachgegangen, wie viel Geld langfristig in der AHV fehlt. Mit der 13. AHV-Rente ist die langfristige Finanzierungslücke auf ungefähr 177% des Schweizer Bruttoinlandsprodukts gestiegen, diskontiert auf heute. Eine Summe von rund 1350 Milliarden Franken.
Da wird die Mehrwertsteuer nicht ausreichen, um das Loch zu stopfen…
Wenn wir die AHV sanieren wollen und dafür die Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte erhöhen, steht eine junge Familie mit zwei Kindern um rund eine Viertel Millionen Franken schlechter da, als wenn das Geld zum Beispiel in die dritte Säule geflossen wäre. Man unterschätzt schnell, was das für junge Menschen bedeutet. Ein älterer Mensch in Rente trägt nur wenige Jahre die Zusatzbelastung – der Grossteil seines Lebenskonsums war frei von der zusätzlichen Mehrwertsteuer. Zudem ist die Mehrwertsteuer eine regressive Steuer und belastet die tiefen Einkommen am meisten.
Die Vollversicherungen können aufgrund der gesetzlichen Regelungen, denen sie unterstehen, keine hohe Verzinsung anbieten.
Veronica Weisser, UBS.
Benachteiligt sind auch Versicherte in Pensionskassen, welche die Altersguthaben niedrig verzinsen, die Spanne reichte im letzten Jahr von 1 bis 9 Prozent. Was können Angestellte dagegen tun?
Man kann mit den Arbeitgebern über das von ihnen gewählte Vorsorgemodell reden. Die Vollversicherungen können aufgrund der gesetzlichen Regelungen, denen sie unterstehen, keine hohe Verzinsung anbieten. Für die Arbeitgeber kann es eine einfache Lösung sein, und ihnen ist eventuell nicht bewusst, wie negativ sich das für die Angestellten auswirkt. Über andere Modelle kann eine höhere Verzinsung erreicht werden. Arbeitnehmende können mit ihren Arbeitgebern darüber sprechen und sie bitten, regelmässig verschiedene Anbieter zu vergleichen, auch im Hinblick auf die Kosten.
Halten Sie die Vollversicherung, die ja auch nur noch von wenigen Vorsorgeeinrichtungen angeboten wird, für nicht mehr zeitgemäss?
Die Vollversicherung hat ihre Berechtigung in ganz bestimmten Fällen, in der Regel für Übergangssituationen. Nehmen wir beispielsweise ein Start-up-Unternehmen, das ist aber ein kleines Unternehmen und die Leute werden zwei, drei oder vielleicht fünf Jahre dabei sein. Für fortwährende Unternehmen, die ihre Angestellten längerfristig versichern, sollte das Modell der Vollversicherung überdacht werden, denn durch den gesetzlichen Rahmen ergibt sich nur eine tiefe Verzinsung, zudem ist der Koordinationsabzug nicht zeitgemäss. Beides ist für junge Versicherte schlecht.
Während ältere Versicherte, die schon lange in der Vollversicherung sind, wahrscheinlich keinen Wechsel in eine teilautonome Lösung wollen?
Ältere Versicherte profitieren von dem zu hohen gesetzlichen Umwandlungssatz. Ein älterer Versicherter würde nicht wechseln wollen, besonders wenn er bereits dreissig oder vierzig Jahre in der Vollversicherung war und nur eine sehr geringe Verzinsung bekommen hat. Wenn ein Wechsel von einer Vollversicherung in eine andere Versicherungsform mit tieferem Umwandlungssatz vorgenommen wird, sollte das Unternehmen einen Zuschuss an die Personen leisten, die das Vollversicherungsmodell jahrelang über eine tiefe Verzinsung mitfinanziert haben. Die meisten Unternehmen gewähren in diesen Situationen einen Kapitaleinschuss, damit ältere Arbeitnehmende den tieferen Umwandlungssatz in der neuen Versicherungsform fair mittragen können.
Würden sie grundsätzlich den Unternehmen empfehlen, ihr Vorsorgemodell regelmässig auf den Prüfstand zu stellen?
Absolut. Dabei ist die Unabhängigkeit der Beraterinnen und Berater wichtig und sollte genau geprüft werden.
Das erfordert ja auch schon eine gewisse Marktübersicht, die viele Arbeitgeber vielleicht nicht haben.
Ich empfehle jedem Arbeitgeber, von einem Berater zu verlangen, dass mindestens drei Angebote von unabhängigen beruflichen Vorsorgelösungsanbietern wie zum Beispiel Gemeinschafts- und Sammelstiftungen eingeholt werden, die nicht formell mit Brokern zusammenarbeiten. Langfristig sind die Kosten dort tiefer, wo keine Brokergebühren jährlich mitfinanziert werden.
Wie findet ein Unternehmen einen Berater, der unabhängig ist und keine Kick-backs oder ähnliche Retrozessionen von den Anbietern erhält?
Das ist einfach: Es sind die, die bereit sind, für die Beratung eine Rechnung zu stellen, und offenlegen, dass sie keine Kick-backs oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erhalten.
Dieser Beitrag ist Teil des am 20. März 2025 erschienenen HZ-Insurance-Print-Specials «Vorsorge».