Darum geht's
  • Wer seine Vorsorgesituation verbessern möchte, kann neben der privaten dritten Säule auch freiwillige Einzahlungen in die zweite Säule leisten, sofern ein entsprechendes Einkaufspotenzial vorhanden ist.
  • Diese Einzahlungen werden im überobligatorischen Teil gutgeschrieben und bieten steuerliche Vorteile, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
  • Es ist jedoch wichtig, nur in gesunde Pensionskassen mit einem hohen Deckungsgrad und angemessenen Umwandlungssätzen einzuzahlen, um das Risiko einer schlechten Rendite zu minimieren.
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Wer seine Vorsorgesituation verbessern möchte, um im Alter mit einem dickeren finanziellen Polster die Annehmlichkeiten des Ruhestands geniessen zu können, kann neben dem Aufbau einer privaten dritten Säule auch freiwillige Einzahlungen in die zweite Säule – sprich in die Pensionskasse – tätigen. Vorausgesetzt, der oder die Versicherte verfügt über ein entsprechendes Einkaufspotenzial und hat getätigte Vorbezüge in der Vergangenheit, zum Beispiel für den Bau eines Eigenheims, bereits wieder eingezahlt. 

Freiwillige Einzahlungen werden in der Vorsorge dem überobligatorischen Teil gutgeschrieben. «Grundsätzlich lohnt sich ein Einkauf nahezu für alle. Hat man aber kein Guthaben im Überobligatorium, sondern ausschliesslich ein BVG-Guthaben, so macht ein Einkauf wenig Sinn, da man im BVG-Obligatorium den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent erhält und mit einem zusätzlichen überobligatorischen Guthaben dem allenfalls niedrigeren Umwandlungssatz der Pensionskasse untersteht», erklärt Professorin Dr. Kerstin Windhövel, Geschäftsführerin der Wincon GmbH. Der Vorsorgeausweis gibt Auskunft über die angesparten Summen im Überobligatorium und im BVG-Obligatorium und über das Einkaufspotenzial.

Nur in gesunde Kassen einzahlen

Ob freiwillige Einzahlungen eine gute Option für die Versicherten sind, hängt aber zunächst einmal auch von der Qualität der Pensionskasse ab, bei der die Person versichert ist. Denn nicht jede Pensionskasse steht heute gleich gut da wie die andere. Eine Pensionskasse sollte zunächst einmal einen komfortablen Deckungsgrad jenseits der 100 Prozent aufweisen, so dass nur ein geringes Risiko besteht, dass die Kasse in Schwierigkeiten gerät, sprich, es zu einer Teil- oder gar Gesamtliquidation kommt. Zudem sollten die Umwandlungssätze im Überobligatorium nicht zu hoch angesetzt sein, zumindest wenn es bis zur Rente noch einige Jahre dauert, denn nur für jemanden, der kurz vor der Pensionierung steht, sind hohe Umwandlungssätze vorteilhaft. Bei Jüngeren können sie ein Anzeichen von Umverteilung sein.

Wenn dann auch noch die Verzinsung der Pensionskassengelder und die Verwaltungskosten der Pensionskasse im üblichen Rahmen liegen, spricht von dieser Seite nichts dagegen, mit freiwilligen Einzahlungen die künftige Rente zu verbessern und das aktuelle Einkommen über eine sofortige Steuerersparnis zu entlasten.

Steuersparmodell

Denn darin liegt der grösste Vorteil von freiwilligen Einzahlungen: Sie können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und so unter Umständen die Progression brechen. «Da man den PK-Einkauf voll vom zu versteuernden Einkommen abziehen kann, hilft der Einkauf nicht nur, allfällige Lücken in der Vorsorge zu schliessen, sondern ist auch aus steuerlicher Sicht sehr attraktiv», bestätigt Kerstin Windhövel.  Aus diesem Grund kann es sich vielleicht zusätzlich rentieren, die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse über mehrere Jahre gestaffelt vorzunehmen, um auch in mehreren Jahren von der Steuerersparnis zu profitieren. Die getätigten Einzahlungen werden zudem nicht als Vermögen besteuert und die Zinserträge auf dem Kapital zählen nicht zum steuerbaren Einkommen. 

Das Steueramt kommt erst später ins Spiel. Wählt der Versicherte den lebenslangen Rentenbezug, versteuert er die Rente dann als normales Einkommen. Möchte er sich das angesparte Kapital ganz oder teilweise auszahlen lassen, wird der Kapitalbezug zu einem reduzierten Satz (Kapitalauszahlungssteuer) besteuert. Hier gilt aber eine Dreijahresfrist: Wer in den drei Jahren vor dem Kapitalbezug freiwillige Einzahlungen getätigt hat, muss die Steuern, die er dank der Einzahlung gespart hat, an das Steueramt zurückzahlen. Beim Rentenbezug fällt dieses Problem nicht an. 

Einkäufe über mehrere Jahre streuen

Grundsätzlich kann jede versicherte Person, die ein Einkaufspotenzial bei ihrer Kasse hat, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen. Allerdings dürfte sich die damit erzielbare Steuerersparnis um so deutlicher auszahlen, je höher das Einkommen ist, sprich je länger jemand bereits im Arbeitsprozess steht. «Je näher man am Verrentungsalter ist, desto höher ist die rechnerische Verzinsung aus der Steuerersparnis. Hat man grössere Einkaufslücken, ist es sicherlich sinnvoll, über mehrere Jahre immer wieder Einkäufe zu tätigen, da diese dann in jedem Jahr wieder die oberste Spitze der Steuerprogression brechen», erklärt Expertin Kerstin Windhövel.

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