In der Wintersession 2024, die vom 2. bis 20. Dezember stattfindet, stehen im Schweizer Parlament mehrere relevante Geschäfte auf der Agenda, die für den Versicherungs- und Gesundheitssektor von Bedeutung sind. Dabei sorgen vor allem die Diskussionen zur Zivilprozessordnung, zur Vertragsfreiheit bei Spitalzusatzversicherungen sowie zum Geldwäschereigesetz für Aufmerksamkeit.

Sammelklagen und Zivilprozessordnung

Im Nationalrat wird am 11. Dezember über eine Revision der Zivilprozessordnung debattiert. Die geplanten Änderungen sollen kollektiven Rechtsschutz durch Sammelklagen ermöglichen, was nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) zu einem fundamentalen Systemwechsel führen könnte. Der Verband sieht darin ein Risiko für die Wirtschaft und befürchtet eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild. Der SVV unterstützt die Mehrheit der Rechtskommission (RK-N) und empfiehlt, nicht auf die Vorlage einzutreten​.

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Vertragsfreiheit bei Spitalzusatzversicherungen

Die Motion zur Spitalzusatzversicherung, die am 18. Dezember im Ständerat behandelt wird, zielt auf die Einführung eines Vertragszwangs ab. Nach Einschätzung des SVV würde dies den Wettbewerb im Gesundheitswesen beeinträchtigen und Prämiensteigerungen begünstigen. Auch die Branchenverbände Santésuisse und Curafutura teilen diese kritische Haltung​.

Geldwäschereigesetz: Einschränkung der Regulierung gefordert

Im Bereich der Geldwäschereiprävention lehnt der SVV eine Erweiterung des Gesetzes auf Embargoregelungen ab, da dies laut Verband zu ineffizienten Mehrfachregulierungen führen würde. Unterstützt werden Vorschläge, den Anwendungsbereich des Gesetzes einzuschränken, um die Belastung für Finanzintermediäre zu reduzieren. Die Beratungen finden ebenfalls am 18. Dezember im Ständerat statt​.

Mit den anstehenden Entscheidungen könnten die Weichen für bedeutende Veränderungen im Versicherungs- und Gesundheitssektor gestellt werden. (hzi/hoh)