In Randziffer 16 des Finma-Rundschreibens 2017/2 ist festgelegt, dass der Verwaltungsrat eines Schweizer Versicherers «in seiner Gesamtheit neben ausreichendem Versicherungswissen auch über Berufserfahrungen und ausreichende Kenntnisse in der Geschäftsführung, im strategischen Management, in der Risikosteuerung und im Finanz- und Rechnungswesen verfügen muss». Daraus lässt sich ableiten, dass nicht alle Mitglieder des Verwaltungsrats denselben fachlichen und persönlichen Hintergrund besitzen. Vielmehr ist im Rahmen der Zusammensetzung des Gremiums auf eine Diversität der Fähigkeiten, der Fachkenntnisse, der Geschlechter sowie der unternehmerischen und persönlichen Erfahrungen der Verwaltungsratsmitglieder zu achten, die es letztlich auch erlaubt, etwaige Ausschüsse kompetent zu besetzen.

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Tiefer Frauenanteil in den Verwaltungsräten

Die Schweizer Versicherer (Leben, Schaden, Kranken/Krankenkassen) verfügen insgesamt über 476 Verwaltungsratssitze (Stand: 30. September 2019). Von diesen werden jedoch lediglich 85 Mandate von Frauen wahrgenommen, was einem Anteil von 18 Prozent entspricht. Aufgrund des geringen Frauenanteils unter Führungskräften ergibt sich für die Verwaltungsräte oftmals ein nicht zu vernachlässigender Trade-off zwischen dem ursprünglich festgelegten Anforderungsprofil für neue Verwaltungsratsmitglieder und der Zielsetzung, den Frauenanteil im Gremium zu erhöhen.