Die grosse Kammer votierte am Montag mit 114 Ja- bei 75 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für eine entsprechende Motion von Diana Gutjahr (SVP/TG). Bereits in der Herbstsession hatte der Ständerat einen gleichlautenden Vorstoss von Esther Friedli (SVP/SG) unterstützt.
Mehr Eigenverantwortung gefordert
"Damit stärken wir die Eigenverantwortung, die wir auch einverlangen", sagte Gutjahr im Rat. Die bisherigen kostendämpfenden Massnahmen in der Grundversicherung hätten vor allem die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer im Fokus gehabt.
Massnahmen, welche die Eigenverantwortung der Versicherten im Fokus hätten - wie namentlich die Stärkung der Gesundheitskompetenz oder die Anpassung der ordentlichen Franchise, seien bisher kaum ein Thema gewesen. Eine Erhöhung sei daher angezeigt, sagte Gutjahr.
Die Erhöhung der Franchise und der Anpassungsmechanismus sollen laut der Motion moderat ausfallen, damit über mehrere Jahre die gleichen Franchisen gewählt werden können. Die Prämien würden mit einer Franchisen-Erhöhung etwas sinken und eine zukünftige Prämienerhöhung dämpfen, hiess es zur Motion. Kinder-Franchisen sollen dem Anpassungsmechanismus nicht unterliegen, wie Gutjahr im Rat sagte.
Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld die Annahme der beiden gleichlautenden Motionen beantragt. "Wir sind vorsichtig offen bezüglich der Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. "Wir müssen aber sehr vorsichtig vorgehen, insbesondere bei Menschen, die wegen der Kosten nicht zum Arzt gehen."
Zusätzliche Belastung befürchtet
Genau mit diesem Argument bekämpfte die Ratslinke die Motion in beiden Räten - unterlag am Ende aber in beiden Kammern. "Wir haben einen sehr hohen Anteil an Selbstkosten", sagte Barbara Gysi (SP/SG) im Nationalrat. Bei einer höheren Franchise würden vulnerable Menschen - etwa chronisch Kranke, Ältere und Ärmere - getroffen. Man wolle diese Menschen nicht zusätzlich belasten.
Ausserdem gebe es laut dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) einen hohen Anteil von Menschen in der Schweiz, die Angst hätten, die Arztrechnung nicht bezahlen zu können. Sie würden eine notwendige Behandlung daher zu spät oder gar nicht in Anspruch nehmen, was zu höheren Kosten und Folgeschäden führen würde.
Kosten sind dreifach so hoch
Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 stiegen die Bruttokosten zulasten der Grundversicherung um mehr als das Dreifache. Begründet wird dies mit der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt, bestehenden Fehlanreizen insbesondere im ambulanten Bereich sowie der zunehmenden Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch die Versicherten.
Seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes erhöhte der Bundesrat die ordentliche Franchise zwar mehrmals, das letzte Mal vor zwanzig Jahren. Die Mindestfranchise betrug beim Inkrafttreten 150 Franken und wurde 1998 auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die bisher letzte Erhöhung auf 300 Franken statt.