Auch aus rechtlicher und gesundheitspolitischer Sicht seien die Listen nach Ansicht der Nationalen Ethikkommission (NEK) problematisch. Finanziell motiviertes Vorenthalten medizinischer Behandlungen widerspreche den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität, schrieb NEK in einer Stellungnahme.
Nur wenige Kantone mit schwarzen Listen
Genau dies ist aber das Prinzip der schwarzen Listen. Bezahlen Personen ihre Krankenkassenprämie nicht, haben die Kantone seit 2012 die Möglichkeit, diese auf eine schwarze Liste zu setzen und ihnen nur noch Notfallbehandlungen zu vergüten. Die meisten Kantone der Schweiz haben solche schwarzen Listen nie eingeführt, andere haben sie bereits wieder abgeschafft. Aktuell verfügen nur die Kantone Aargau, Thurgau, Luzern, Zug und Tessin über schwarze Listen.
Massnahme trifft die Schwächsten
Die Massnahme trifft laut der NEK die Schwächsten am härtesten, namentlich ökonomisch und gesundheitlich benachteiligte Personen. Die schwarzen Listen konfrontieren Ärztinnen und Ärzte nach Ansicht der NEK mit einem Entscheidungsdilemma, da sie entweder gegen ihre berufsethischen Werte verstossen oder riskieren müssen, dass ihre Leistungen nicht vergütet werden. Ausserdem seien die Listen kontraproduktiv. Das Unterlassen von Präventiv- und Früherkennungsmassnahmen führe insgesamt zu höheren Gesundheitskosten. Die NEK plädierte in der Mitteilung dafür, die Praxis der schwarzen Listen zu überdenken und auf eine Regelung hinzuwirken, die die genannten Probleme angemessen berücksichtigt. (awp/hzi/bdw)