«Einige dieser Praktiken sind nach Ansicht der EIOPA nicht von der geltenden EU-Gesetzgebung gedeckt und führen zu einer unfairen Behandlung der Kunden», heisst es in einem am Montag veröffentlichten Papier der Frankfurter Behörde. Versicherer locken Neukunden oft mit günstigeren Tarifen, als sie Bestandskunden angeboten werden, auch wenn sie sich in ihrem Risikoprofil nicht unterscheiden. Je nachdem, wie treu sich ein Kunde erwiesen hat, muss er bei der Verlängerung seines Vertrages mit höheren Prämien rechnen. Vor allem der Preiswettbewerb in der Autoversicherung wird auf diese Weise ausgetragen.

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Das benachteilige Kunden, die loyal zu ihrem Versicherer stehen, unangemessen - darunter seien vor allem ältere, die den Anbieter erfahrungsgemäss seltener wechseln, heisst es in dem Papier. Grundsätzlich seien bestimmte Rabatte in der EU erlaubt. Die EIOPA erwarte von den Versicherern aber, dass sie nachweisen könnten, dass sie die Kunden mit ihren Preisstrategien nicht unfair behandelten.

Unternehmen und Verbraucherschützer haben nun drei Monate Zeit, zur Einschätzung der EIOPA Stellung zu nehmen. In Grossbritannien hat die auf den Verbraucherschutz spezialisierte Finanzaufsicht FCA solche Praktiken, die dort unter dem Schlagwort "Price Walking" bekannt sind, schon im vergangenen Jahr untersagt. (reuters/hzi/kbo)