Der Blick auf den Pensionskassenausweis zeigt es: Die aufgeführte Altersrente liegt tiefer als im Vorjahr. Was sind die Gründe, was unternimmt die Politik – und wie können Unternehmen der Entwicklung entgegenwirken?

Hans Krienbühl (60), Abteilungsleiter in einem Maschinenbauunternehmen mit einem Jahreseinkommen von 110'000 Franken, beschäftigt sich mit seiner Altersvorsorge. Sein Pensionskassenausweis prognostiziert eine voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren von 27'000 Franken. Er mutmasst, dass die Altersrente früher deutlich höher war. Der Vergleich mit dem Vorjahresausweis bestätigt seinen Verdacht: Da waren es noch 30'000 Franken. Er erinnert sich an einen Brief seiner Pensionskasse, in dem die Senkung des Umwandlungssatzes von 6 auf 5,4 Prozent in Teilschritten innerhalb von drei Jahren angekündigt wurde. Die Altersrente hat sich also um 10 Prozent reduziert, ohne dass sein Sparkapital kleiner geworden ist. Die BVG-Mindestrente von 24'300 Franken hat sich indessen nicht verändert.

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Massiv sinkende Umwandlungssätze

In der Tat senken Sammelstiftungen und firmeneigene Pensionskassen die Umwandlungssätze für die Berechnung der Altersrente zunehmend und teilweise drastisch in Richtung 5 Prozent. Zwar haben einzelne Einrichtungen noch Sätze von über 6 Prozent, jedoch wurden fast überall Senkungsschritte angekündigt. Nur das Senkungstempo unterscheidet sich. Firmeneigene Pensionskassen haben verbreitet bereits Umwandlungssätze unter 5 Prozent umgesetzt.

Die BVG-Mindestrente, die mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet wird, darf dabei nicht unterschritten werden. Sie gilt aber nur auf dem gesetzlichen Minimalsparkapital. Höhere Zinsen, ein tieferer Koordinationsabzug, Altersgutschriften auf Lohnteilen über dem BVG-Maximallohn von 86'040 Franken führen zu überobligatorischem Sparkapital, das nun zur Erfüllung der BVG-Mindestrente bei einem tieferen Umwandlungssatz herangezogen wird.

Hurra – wir leben länger!

Die Gründe für die Senkung der Sätze liegen einerseits bei der steigenden Lebenserwartung und anderseits bei den tiefen Zinsen. Die Lebenserwartung von 65-jährigen Männern hat sich zwischen 2005 und 2019 von 83,1 Jahren auf 85 Jahre erhöht, diejenige der 65-jährigen Frauen von 86,6 Jahren auf 87,7 Jahre – und Corona hat diese Zahlen nur gering relativiert. Das bis zur Pensionierung gesparte Kapital muss deshalb für eine längere Rentenbezugsdauer reichen.

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Um die mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnete Altersrente ausrichten zu können, müsste ein jährlicher Zins von annähernd 5 Prozent erwirtschaftet werden. Eine solche Rendite ist auch mit grösseren Anlagerisiken in Zeiten von Negativzinsen nicht nachhaltig zu erzielen. Somit müssen Erträge auf dem Kapital der aktiven Versicherten für die Finanzierung der Renten verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Verzinsung von deren Altersguthaben. Diese Umverteilung von den Jungen zu den Alten ist ungewollt und ungerecht.

Pensionskassen rechnen mit einem technischen Zinssatz von 1,5 bis 2,0 Prozent, um die Rückstellungen für laufende Rentenverpflichtungen zu bestimmen. Der versicherungsmathematisch korrekte Umwandlungssatz beträgt je nach Rechnungsgrundlage einer Pensionskasse 4,4 bis 5,0 Prozent. Rentenversprechen mit einem höheren Umwandlungssatz führen zu sogenannten Pensionierungsverlusten, die die erwähnte Umverteilung zur Folge haben.

Reform BVG 21

Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die Botschaft zur Reform BVG 21 an die Räte überwiesen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat gemäss einer Medienmitteilung vom 20. August 2021 Änderungen an der Vorlage beschlossen. So soll die Eintrittsschwelle für die Aufnahme in die berufliche Vorsorge von heute 21'510 Franken auf 12'548 Franken gesenkt werden. Dies soll Personen mit Teilzeitstellen und tieferem Einkommen den Beitritt in die berufliche Vorsorge ermöglichen. Zudem soll bereits ab einem Alter von zwanzig Jahren gespart werden.

Der Bundesrat hat eine Kompensation für die Übergangsgeneration vorgeschlagen. Dabei soll eine Zusatzrente von jährlich 2400 Franken für die ersten fünf Jahrgänge, 1800 Franken für die zweiten fünf Jahrgänge und 1200 Franken für die dritten fünf Jahrgänge ausgerichtet werden. Die SGK-N hat diese Kompensation eingeschränkt. Sie soll nicht allen Versicherten gewährt werden, sondern kommt nur infrage, wenn die neue BVG-Rente damit die reglementarische Rente der Pensionskasse übersteigt.

Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskassen sind jedoch bereits tiefer als die in der Gesetzesvorlage berücksichtigten 6 Prozent. Die Vorlage behebt die Probleme rund um die Baustelle Altersrente nur zum Teil. Zusäzliche Leistungen für Geringverdiener stehen mehr im Fokus als eine Lösung für die problematische Umverteilung von Jung zu Alt.

Es ist nicht zu erwarten, dass eine BVG-Revision die Baustelle bei den Altersrenten der beruflichen Vorsorge behebt. Die Unternehmen sind deshalb gefordert, selbst gute Lösungen für ihre Mitarbeitenden anzubieten.

Arbeitgeber sind gefordert

Damit die Beispielperson Hans Krienbühl auf eine bessere Altersrente kommt, muss er entweder länger erwerbstätig sein oder bis zur Pensionierung ein höheres Altersguthaben angespart haben.

Diese Möglichkeiten haben Unternehmen, um Altersrenten zu verbessern: • Sie können den Wechsel zu einer Sammeleinrichtung mit höherem Verzinsungspotenzial und/oder kurzund mittelfristig höheren Umwandlungssätzen prüfen. Oftmals lassen sich dabei auch bei den Risikoprämien und Verwaltungskosten Einsparungen erzielen, die zur Erhöhung der Sparbeiträge verwendet werden können. Allerdings ist es für Unternehmen mit einem Sparplan gemäss BVG-Minimum kaum möglich, ein Angebot im Markt zu erhalten. Die Altersgutschriften müssten im Minimum um 1 Prozent des versicherten Lohnes erhöht werden. Auch Unternehmen mit einem hohen Durchschnittsalter der Versicherten erhalten oft keine Angebote.

• Durch eine Reduktion oder Elimination des Koordinationsabzuges, durch einen früheren Sparbeginn und durch eine Erhöhung des versicherten Maximallohnes erhöht sich das beitragspflichtige Einkommen. Zudem erhalten die Versicherten die Möglichkeit, sich zusätzlich einzukaufen.

• Die Arbeitgebersparbeiträge sowie generell oder wahlweise die Beiträge der Versicherten können erhöht werden. Dies nützt allerdings denjenigen wenig, die kurz vor der Pensionierung stehen. Die höheren Sparbeiträge werden zu wenig lange einbezahlt.

• Der Arbeitgeber kann zur Kompensation von Rentenkürzungen zusätzliche Einlagen vornehmen. Solche Einlagen können in annualisierter Form erfolgen, damit Personen, die das Unternehmen verlassen, nicht über das Austrittsdatum hinaus profitieren.

Martin Suter ist Practice Leader Berufliche Vorsorge bei Kessler & Co AG, Zürich.