Stein des Anstosses sind die Rechnungen der Krankenzusatzversicherungen. Diese seien oft intransparent und teilweise ungerechtfertigt hoch, hatte die Finma im Jahre 2020 festgestellt. Die Versicherungsbranche reagierte und erarbeitete einen Leitfaden «Mehrleistungen VVG», dessen Umsetzungsfrist Ende 2024 ablief.
Nach Ansicht der Finma konnten mittlerweile wesentliche Fortschritte erzielt werden, wie die Behörde in einem Communiqué schrieb. So setzten viele Versicherer die Definition und Abgrenzung von Mehrleistungen im Vertragswesen und die Transparenz in den Rechnungen von Ärzten und Spitälern inzwischen weitgehend um.
Eigene Bewertungsmodelle entwickelt
Auch hätten viele Krankenzusatzversicherer nun eigene Bewertungsmodelle entwickelt, hiess es. Dank diesen konnten die Versicherer in ihren Verhandlungen in mehreren Fällen die vertraglich vereinbarten Preise für Mehrleistungen senken, wenn sie ihnen zu hoch erschienen.
Die Massnahmen hätten dazu geführt, dass die Preise für stationäre Spitalaufenthalte in der halbprivaten und privaten Abteilung seit 2020 mehrheitlich stagnierten und insbesondere in vielen Hochpreisfällen gesenkt werden konnten. Und dies trotz gleichzeitigem Anstieg der Gesundheitskosten und der allgemeinen Teuerung, schrieb die Finma weiter.
Immer noch erhebliche Mängel
Allerdings gebe es nach wie vor erhebliche Mängel bei der Anwendung dieser Standards auf bestimmte Leistungserbringer. Zahlreiche Verträge mit Leistungserbringern würden nach wie vor nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies gelte insbesondere in Bezug auf die korrekte Abgrenzung der Mehrleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Einhaltung der von den Versicherern ermittelten Referenzpreise.
Besonders auffällig sei das teilweise anhaltend hohe Niveau der Arzthonorare, schrieb die Finma. «Ein weiteres Problem ist, dass ärztliche Leistungen teilweise immer noch doppelt abgerechnet werden - sowohl über die Grundversicherung als auch über die Zusatzversicherung.»
Die Finma droht den Versicherern: Die Finanzaufsicht «wird deshalb weiterhin keine neuen Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Forderungen der Finma dauerhaft eingehalten werden können.» Es dürfe aktuell keine gravierenden Mängel in Bezug auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen mehr geben. Als gravierende Mängel nannte die Finanzaufsicht beispielsweise die zeitliche Umsetzung oder ein dauerhaftes Missverhältnis zwischen Referenzpreis und vertraglich vereinbartem Preis für Mehrleistungen.
«Bei weiterhin gravierenden Mängeln wird die Finma schärfere und weiterreichende Massnahmen gegenüber den betroffenen Versicherern anordnen müssen», hiess es. Die Behörde werde zudem auch im Jahr 2025 Vor-Ort-Kontrollen bei ausgewählten Krankenzusatzversicherern durchführen. (awp/hzi/bdw)