Seit September 2024 können Betroffene auf der Webseite der Finma Verstösse gegen das Kaltakquise-Verbot melden. Diese Möglichkeit wird von der Öffentlichkeit rege genutzt, wie die Aufsichtsbehörde mitteilt. Nach etwas mehr als zwei Monaten sind bei der Finma bereits über 100 Meldungen mit konkreten Hinweisen eingegangen.
Vier Untersuchungen eingeleitet
Die Finma wertet die eingehenden Meldungen strukturiert aus. Dort, wo ein Verstoss gegen die neue Regulierung vermutet wird, klärt sie vertieft ab. Seit dem 1. September 2024 hat die Finma in diesem Zusammenhang gegen vier Versicherungs- und Vermittlerunternehmen Untersuchungen eingeleitet. Ziel dabei ist es, missbräuchliche Tätigkeit sofort zu stoppen. Die Finma kann auch organisatorische Massnahmen bei den fehlbaren Unternehmen einverlangen oder die Bewilligung entziehen. Im Bereich der Verstösse gegen die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer erfolgen zudem Strafanzeigen.
Weiter gibt es laut Finma Hinweise darauf, dass Marktteilnehmende versuchen, das Verbot der Kaltakquise über andere Kommunikationskanäle zu umgehen. Soweit es in ihrer Kompetenz liegt, nimmt die Behörde auch solche Umgehungsversuche genauer unter die Lupe.
Gezielte Präventionsmassnahmen
Die Finma setzt sich gemäss Mitteilung verstärkt im Bereich der Prävention ein und setzt dabei auf moderne Kommunikationsmittel. Ein Kurzvideo erklärt, auf welche Punkte potenzielle Versicherte besonders achten müssen, wenn sie sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen. «Es ist wichtig, dass die Versicherten ihre Rechte kennen und auf den Erhalt der notwendigen Informationen beharren», sagt Markus Geissbühler, Abteilungsleiter digitale Aufsicht über Versicherungen und Vermittler.
Im Zusammenhang mit telefonischen Beratungen sei es zwingend, dass die Identität der anrufenden Beratungsperson bekannt ist. Ebenfalls müsse Klarheit darüber herrschen, für welches Unternehmen und für welche Versicherungsgesellschaften die Beratungsperson arbeitet. Eine schriftliche Bestätigung, die die wichtigsten Punkte des Beratungsgesprächs festhält, kann ebenfalls hilfreich sein, um allfälligen Missbrauch bei Vertragsabschluss zu verhindern. (pd/hzi/bdw)