Eintrag ins Vermittlerregister zwingend
Die Finma verpflichtet Comparis, sich umgehend in das Register für Versicherungsvermittler einzutragen und den vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten nachzukommen, schreibt die Behörde in einer Mitteilung.
Comparis erstelle anhand der Suchkriterien der Nutzer eine massgeschneiderte Produkterangliste aus einer Fülle verschiedener Versicherungstypen unterschiedlicher Anbieter. Die Nutzer könnten anschliessend über das Portal eine Offerte einholen. «Sobald auf diesem Weg eine Offerte eingeholt wird, bekommt eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft von Comparis vom entsprechenden Versicherer für diesen sogenannten Lead eine Vergütung», schreibt die Finma. Damit erfüllt Comparis die Funktion der Versicherungsvermittlung.
Das Unternehmen habe zwar sein ursprüngliches Geschäftsmodell angepasst, indem eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft die Offerten bestelle. Der Prozess bleibe jedoch grundsätzlich gleich, denn der Versicherungsvergleich als entscheidende Funktion für die Vermittlung eines Produkts verbleibe bei Comparis. «Deshalb ist Comparis auch mit dem neuen Geschäftsprozess als Versicherungsvermittlerin zu qualifizieren», so die Aufsichtsbehörde.
Gewinne werden rückwirkend eingezogen
Für Comparis dürfte die Entscheidung der Finma, sobald sie rechtskräftig wird, teuer zu stehen kommen. Denn die Finma würde in diesem Fall wohl rückwirkend die Gewinne aus der Versicherungsvermittlung von Comparis seit 2015 einziehen. Dies hatte sie zumindest bereits früher angedroht.
Comparis ficht Entscheid an
Die Verfügung der Finma ist laut Mitteilung noch nicht rechtskräftig. Comparis wird sie beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. "Das Gericht soll den Sachverhalt aus einer neutralen Perspektive heraus beurteilen", wird Comparis-Gründer und Verwaltungsratspräsident Richard Eisler in einer Mitteilung des Unternehmens zitiert. (awp/hzi/sec)