Auch der Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) für eine 13. AHV-Rente erteilt die FK-S eine Absage. Sie begründet ihren Entscheid mit den daraus resultierenden Kosten und den unsicheren Finanzaussichten.

Die FK-S fasste die Beschlüsse in Form von Mitberichten. Sie beantragt der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative der SP abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

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Die Initiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln.

Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im Sommer behandelt - während über sechs Stunden. Er beschloss, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, dafür in Form eines indirekten Gegenvorschlags die bestehende Prämienverbilligung um über zwei Milliarden Franken auszubauen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Die vorberatende Kommission des Ständerats empfiehlt nun, auch diese Vorlage abzulehnen, und zwar mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Daneben sprach sich die Kommission gegen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)" aus. Die Initiative verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch hätten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente.

Die Kommission empfiehlt das Volksbegehren mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung. Auch die Finanzkommission des Nationalrats empfahl diese zur Ablehnung. Die Initiative wurde im Rat noch nicht behandelt. (awp/hzi/ps)