In Frankreich soll fortan das Rentenalter 64 gelten: Wie Premierministerin Élisabeth Borne am Dienstagabend in Paris sagte, sollte die Altersgrenze jährlich um drei Monate hoch gehen und 2030 so 64 Jahre erreichen. Ausnahmen solle es etwa für Menschen mit Gesundheitsproblemen und frühem Start ins Berufsleben geben.

Teils länger arbeiten

Zurzeit liegt das Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62 Jahren. Wer in dem Alter noch nicht lang genug eingezahlt hat, um Anspruch auf eine volle Rente zu haben, kann teils länger arbeiten. Mit 67 Jahren gilt unabhängig von der Einzahldauer voller Rentenanspruch - dies will die Regierung beibehalten, die Zahl der vorher nötigen Einzahlungsjahre soll aber schneller als bisher vorgesehen steigen.

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Einzelrentensysteme mit Privilegien

Für einige Berufsgruppen bestehen in Frankreich Einzelrentensysteme mit Privilegien. Borne kündigte an, die meisten von ihnen abschaffen zu wollen. Die Mindestrente hingegen will die Regierung auf etwa 1200 Euro im Monat hochsetzen.

Die Regierung begründete ihr Vorgehen damit, dass das französische Rentensystem sich nicht langfristig finanziere. Wirtschaftsminister Bruno Le Maire sagte, das aktuelle System würde im Jahr 2030 ein Minus von 13,5 Milliarden Euro angehäuft haben.

Forderungen nach Rentenkürzungen in Deutschland

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer fordert angesichts des demographischen Wandels in Deutschland eine Kürzung hoher Renten. Besonders hohe Renten sollten abgeschmelzt werden, sagte Schnitzer der Süddeutschen Zeitung. Es seien deutlich weitergehende Schritte als bisher geplant nötig, um das deutsche Rentensystem zu sichern.

(sda/hzi/hoh)

Reform AHV 21

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Dabei wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.

Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer leicht erhöht. Die Reform tritt voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft. (hoh)