Im September 2022 hatte das Schweizer Stimmvolk einer Erhöhung des Frauenrentenalters im Rahmen einer AHV-Reform knapp zugestimmt. Zwei Jahre später wurde bekannt, dass die Zahlen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die bei der Volksabstimmung vorlagen, nicht korrekt waren. Am Donnerstag hat das Bundesgericht in Lausanne nun eine Beschwerde linker Parteien abgewiesen. Die nachfolgende Chronologie fasst die Ereignisse zusammen.

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15. Dezember 2021: Das Parlament schlägt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre vor. Diese ist Teil der geplanten AHV-21-Reform zur Stabilisierung der AHV. Linke Kreise kündigen das Referendum an.

4. Januar 2022: Ein Bündnis von Gewerkschaften, Verbänden, SP, Grünen und feministischen Kollektiven ergreift das Referendum gegen die Reform der Altersvorsorge. Mit der geplanten Rentenalterserhöhung solle zu Lasten der Frauen gespart werden, argumentiert das Bündnis. Statt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versuche das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwächen.

25. März 2022: Das Referendumskomitee gegen die AHV-Reform reicht 151'782 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Noch vor Fristablauf sind drei Mal mehr Unterschriften gesammelt worden als benötigt.

29. April 2022: Das Referendum gegen die AHV-Reform kommt offiziell zustande.

6. August 2024: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) korrigiert die AHV-Finanzperspektiven. Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider ordnet die Eröffnung einer Administrativuntersuchung an.

9. August 2024: Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz legen Beschwerde gegen die Abstimmung von 2022 ein. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden, argumentieren sie.

25. September 2022: Die Schweizer Stimmbevölkerung sagt knapp Ja zur AHV-Reform. Der Ja-Stimmen-Anteil beträgt 50,6 Prozent.

23. Oktober 2024: BSV-Direktor Stéphane Rossini erklärt seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025.

6. Dezember 2024: Die Administrativuntersuchung zeigt, dass den überhöhten Zahlen für die AHV-Finanzperspektive kein Rechenfehler zugrunde lag. Die düstere Perspektive des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hatte laut der Untersuchung mutmasslich Einfluss auf die Volksabstimmung. Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.

12. Dezember 2024: Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig ab. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Ein Argument: Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar. (sda/hzi/kbo)

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