Die Schweizer Bevölkerung verbringt etwa ein Viertel ihres Lebens im Ruhestand, was eine sorgfältige Planung des Übergangs erfordert.
Flexible Modelle wie Teilpensionierungen und das Aufschieben des Ruhestands bis zum 70. Lebensjahr ermöglichen individuelle Anpassungen, doch viele streben weiterhin eine Frühpensionierung an.
Diverse Optionen in der AHV und beruflichen Vorsorge, einschliesslich vorzeitiger Pensionierungen und gestaffelter Rentenbezüge, bieten finanzielle und steuerliche Vorteile, wobei eine frühzeitige Entscheidung zur finanziellen Planung essenziell ist.
Bei allen Debatten um die Altersvorsorge lässt sich eines nicht wegdiskutieren: Wir leben immer länger. Mittlerweile verbringt die Schweizer Bevölkerung rund ein Viertel des Lebens im Ruhestand. Doch der Ausstieg aus dem Berufsleben will sorgfältig geplant sein, zumal es zahlreiche Varianten für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand gibt. Die Versicherten können ihr Pensionierungsalter und das Rentenniveau nach eigenem Ermessen wählen. Dabei fehlt es nicht an Pensionierungsmodellen, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Unternehmen und Mitarbeitenden zu erfüllen. Man kann früher in den Ruhestand treten oder den beruflichen Abgang über das normale Pensionierungsalter hinaus aufschieben. Zudem können die Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten eine gestaffelte Teilpensionierung zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr gewähren.
Die vielfältigen Beschäftigungsvarianten sind darauf ausgerichtet, die Quote der Frühpensionierungen zu senken und den Wissenstransfer in den Unternehmen sicherzustellen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Gemäss dem jüngsten Raiffeisen-Vorsorge-Barometer plant ein Drittel der aktiven Bevölkerung, sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Reform AHV 21 könnte diese Entwicklung zusätzlich begünstigen. Neu kann die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente – minimal 20 Prozent und maximal 80 Prozent – zu beziehen.
Gute Erfahrungen mit der Bogenkarriere
Die Wirtschaft hat in den letzten Jahren zahlreiche neue Arbeitszeit- und Karrieremodelle entwickelt, mit denen sich der Übergang in den dritten Lebensabschnitt flexibler und individueller gestalten lässt. In der soeben publizierten Swiss-Life-Studie «Lang lebe die Arbeit» geben 55 Prozent der Befragten zwischen 50 und 64 Jahren an, sie würden die vorzeitige Pensionierung anstreben. Vier von zehn Männern und jede dritte Frau gehen davon aus, mit 66 Jahren noch in irgendeiner Form erwerbstätig zu sein. Im Vergleich mit einer Erhebung von Swiss Life vor drei Jahren ergibt sich ein leichter Rückgang beim Anteil der Frühpensionierungen, während die Quote derjenigen, die noch im Rentenalter weiterarbeiten wollen, leicht gestiegen ist.
Die Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen allerdings ein anderes Bild: Seit 2016 hat sich die Erwerbsbeteiligung ab 65 Jahren nicht weiter erhöht. Dennoch ist es wichtig, ältere Mitarbeitende möglichst lange im Arbeitsmarkt zu halten. Gute Erfahrungen wurden mit der Bogenkarriere gemacht. Bei diesem Modell geben ältere Mitarbeiter gezielt Verantwortung ab. Sie übernehmen andere Funktionen und Aufgaben innerhalb der Firma. Beliebt ist auch die fliessende Pensionierung. Dabei wird der Beschäftigungsgrad vor dem ordentlichen Rentenalter oder darüber hinaus laufend vermindert. Mit flexiblen Pensionierungslösungen können sich Unternehmen im Arbeitsmarkt gegenüber ihren Mitbewerbern profilieren.
Die Vorsorgevarianten
Ob der Berufsausstieg nun eher früher oder später erfolgt – eines bleibt immer gleich: Die Entscheidungen zur finanziellen Planung des Ruhestands sollte man möglichst frühzeitig treffen. Bei der staatlichen AHV gibt es zwei Wahlmöglichkeiten. Erstens die vorzeitige Pensionierung, maximal zwei Jahre früher. In diesem Fall wird die Rente für jedes vorbezogene Jahr lebenslang um 6,8 Prozent gekürzt. Zweitens lässt sich der Bezug um bis zu fünf Jahre aufschieben. Mit dieser Maximalvariante werden Steuern gespart, und bei der Rente ergibt sich ein Zuschlag von maximal 31,5 Prozent.
In der beruflichen Vorsorge bieten sich vielfältigere Ansätze für den fliessenden Übergang. Frühzeitige Pensionierungen sind ab 58 Jahren möglich. Die Rente muss bei einer früheren Beanspruchung des Altersguthabens aus der zweiten Säule nicht zwingend niedriger ausfallen. Durch den zusätzlichen Einkauf von Beitragsjahren lassen sich verminderte Leistungen im Ruhestand teilweise oder voll kompensieren. Kommt es zu einer zwangsweisen Frühpensionierung, können die Pensionskassen den Betroffenen zusätzlich zur Altersrente eine Überbrückungsrente ausrichten.
Dank gesetzlichen Anpassungen ist es bei der stufenweisen Pensionierung auch möglich, interessante finanzielle Varianten anzubieten. Je nach Pensionskasse sind bis zu fünf Teilpensionierungsschritte möglich. Reduziert ein Arbeitnehmer sein Pensum ab dem 58. Altersjahr um bis zur Hälfte, kann er trotzdem zum bisherigen Lohn versichert bleiben. Der Arbeitgeber muss zwar nur die Hälfte der Vorsorgebeiträge auf den effektiven Lohn übernehmen, die höheren Arbeitnehmerbeiträge sorgen aber dafür, dass die Altersrente trotz niedrigerem Salär nicht gekürzt wird. Wer über das ordentliche Rentenalter erwerbstätig bleibt, kann seine Pensionskasse bis ins Alter von 70 Jahren fortführen und weiterhin Beiträge einzahlen. Der Arbeitgeber ist aber nicht mehr wie bisher verpflichtet, mindestens die Hälfte der Pensionskassenbeiträge von Versicherten im AHV-Alter zu übernehmen.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 27. Juni 2024 im HZ Insurance Print Special Pensionskasse.