Die Bundesregierung billigte kürzlich in der Kabinettssitzung in Meseberg einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wie die Nachrichtenagentur Reuters von einem Regierungsvertreter erfuhr. «Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken», heisst es in dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf.
Bisher durften Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Bei einer vorgezogenen Rente wie auch bei einer Rente ab 63 nach 45 Jahren Beitragszeit durfte der Zuverdienst indes bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Andernfalls drohten eine Minderung oder sogar der Wegfall des Rentenanspruchs.
Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger begrüsste den Beschluss und sprach von einem überfälligen Schritt, um mehr Menschen in Beschäftigung zu halten. «Der nächste Schritt muss jetzt der Wegfall der Förderung der Frühverrentung sein», forderte Dulger. «Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte so schnell wie möglich auslaufen.» (reuters/hzi/kbo)