Coverio bietet neu für ausländische Studierende in der Schweiz eine Grunddeckung analog der Schweizer Krankenkassen.
Im Bundesgesetz verankert
Alle Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, müssen eine Gesundheitsversicherung abschliessen oder eine bestehende Versicherung mit ähnlichen Leistungen vorweisen können. Dies ist im Bundesgesetz über Krankenversicherungen seit 1996 verankert.
Neue Gesundheitsversicherung
Vor allem für Personen, welche sich für eine Aus- oder Weiterbildung eine begrenzte Zeit in der Schweiz aufhalten, stellt diese gesetzliche Verpflichtung angesichts der zuletzt massiv gestiegenen Krankenkassenprämien eine grosse Herausforderung dar. Dieser Zielgruppe bietet ERV mit Coverio fortan eine Gesundheitsversicherung an. Das neue Angebot ist ab 38 Franken pro Monat ab schliessbar.
Franchisen und Selbstbehalt
Coverio bietet dieselben Deckungen, die obligatorische Schweizer Krankenversicherungen anbieten und funktioniert analog dazu mit Franchisen und Selbstbehalt. Versicherungsnehmende, welche eine Coverio Versicherung abschliessen, müssen sich innert dreier Monate nach ihrer Ankunft in der Schweiz von ihrem Wohnkanton von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. (pd/hzi/hoh)