Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seit 2015 die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) überprüft und stellt nun fest: Mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge (HVB) wurden 40 Millionen Franken gespart und konnte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deutlich entlastet werden.
Die MiGel regelt die von der OKP ausgezahlte Vergütung von Mitteln und Gegenständen, die der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Geld gespart wurde in den vergangenen Jahren vor allem mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge bei den drei am meisten kostenintensiven MiGeL-Positionen Inkontinenzhilfen, Reagenzträger für Blutzuckerbestimmung und Stomaartikel.
Laut BAG übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung neu Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) mit Shingrix, sobald dieser Impfstoff in die Spezialitätenliste aufgenommen ist. Und von der Franchise befreit sind künftig Darmkrebs-Früherkennungsprogramme in den Kantonen Waadt, Uri, Neuenburg, Jura, Genf, Wallis, Graubünden, St. Gallen, Tessin, Freiburg, Basel-Stadt, Bern und Luzern. Die Änderungen treten ab 1. Januar 2022 in Kraft. (sda/hzi/mig)