Der Nationalrat will Leistungserbringern und Versicherern  im Rahmen der Vorlage zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein gemeinsames Kostenmonitoring und allenfalls nötige Korrekturen vorschreiben. Beide Kammern hatten diese vom Bundesrat beantragte Kostensteuerung 2021 mit knappen Mehrheiten aus der Vorlage gestrichen.

Kantonale Tarifverträge einbeziehen

Der Nationalrat entschied nun aber erneut, weil die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) auf diesen früheren Entscheid zurückgekommen war, die Mehrheit aber schliesslich doch beantragte, den Passus wegzulassen. Doch mit 103 zu 87 Stimmen und bei fünf Enthaltungen setzte sich die Minderheit durch.

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Die Minderheit wolle die Vorlage des Bundesrates zudem verbessern, sagte Sprecher Christian Lohr (Mitte/TG) dazu. Sie beantragte – ergänzend zum Bundesrat – auch kantonale Tarifverträge einzubeziehen. Nur mit einem gemeinsamen Ansatz könne eine spürbar bessere Kostendämpfung erreicht werden, sagte Lohr.

Vor allem Leistungserbringer wollten weismachen, dass der Artikel eine Rationierung bringe, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Doch dieser schaffe Transparenz. Die Kantone und der Bund erhielten mehr Einsicht in die Kostenstruktur. «Laufen die Kosten aus dem Ruder, kann eingegriffen werden.»

Beide Räte hätten das Kostenmonitoring abgelehnt, erinnerte Regine Sauter (FDP/ZH) an frühere Debatten und verwahrte sich gegen «planwirtschaftliche Eingriffe». Auch die Bevölkerung lehne solche Bestimmungen in Umfragen ab. Einen Antrag, die Diskussion über das Kostenmonitoring zusammen mit zwei Volksinitiativen von Mitte und SP zu führen, lehnte der Rat ab.

Krankenkassen dürfen keine günstigeren Tarife aushandeln

Gesundheitsminister Alain Berset nannte die vom Bundesrat gewollte Bestimmung ein wichtiges Werkzeug, das keine Rationierungen zur Folge habe. «Es geht darum, den Kostenanstieg auf das medizinisch vertretbare Mass zu beschränken.»

Mit 98 zu 97 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat die Möglichkeit für Krankenkassen und Leistungserbringer, günstigere Tarife auszuhandeln als sie die Tarifvereinbarungen vorsehen. Von den Einsparungen hätten hauptsächlich die Versicherten profitieren sollen. Der Nationalrat folgt nun aber dem Ständerat. Er tat dies auf Antrag einer starken Minderheit. Oberstes Ziel müssten marktwirtschaftliche und ehrliche Tarife sein, forderte Lorenz Hess (BDP/BE). Solche ausgehandelten Rabatte würden dem Gewinnverbot in der obligatorischen Krankenversicherung widersprechen.

Einig sind sich die Räte weiter darüber, dass parallel-importierte Generika weiterhin eine Zulassung benötigen. Der Nationalrat hätte diese Vorschrift anfänglich streichen wollen, schloss sich nun aber dem Ständerat an. Die grosse Kammer will allerdings Vereinfachungen für diese Importe und schuf damit eine Differenz zum Ständerat.

Beschwerderecht für Kassenverbände

Geeinigt haben sich die Räte auch auf ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände gegen Spitalplanungsentscheide in den Kantonen. Der Nationalrat hatte ein solches Recht zunächst abgelehnt und eine Minderheit hatte dabei bleiben wollen. Sie unterlag aber mit 94 gegen 98 Stimmen.

Bereits in der ersten Beratungsrunde gestrichen haben die Räte ein Referenzpreissystem für Generika. Ein erstes Paket mit weniger umstrittenen Massnahmen für die Senkung der Kosten verabschiedete das Parlament im vergangenen Juni. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (sda/hzi/sec)