Bis zum 2. Februar 2005 führte Beatrice (Name fiktiv) als Inhaberin die Maxim Bar in Hünenberg ZG. Doch das sollte sich ändern, als an jenem verhängnisvollen Tag ein Traktor mit ihrem PKW kollidierte, worauf sie vorerst zu 100 Prozent arbeitsunfähig geschrieben wurde. Die Haftpflichtversicherung des Traktorfahrers wird vom Bundesgericht in gewohnt unnötig geheimniskrämerischer Weise als «A. AG mit Sitz in Winterthur» bezeichnet (…).

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Parteigutachten zur Leistungsfähigkeit

Ein von der Basler Versicherungsgesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten der Academy of Swiss Insurance Medicine (Asim) kam zum Schluss, dass Beatrice an Kopf- und Nackenschmerzen, thorakolumbal sowie lumbal lokalisierten Schmerzen mit als unspezifisch einzuordnender Schmerzausstrahlung in die Beine beidseits bis in den Kniebereich leide. Während die Gutachter Beatrice auf ihrem angestammten Gastronomieberuf, der einen «mittelschweren körperlichen Einsatz» bedinge, als zu 60 Prozent arbeitsfähig erachteten, gingen sie von einer 70-Prozent-Leistungsfähigkeit für Haushaltsarbeiten aus.