Helvetia hat zu Beginn des Jahres bei der Vollversicherung mit einer Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge auf unter 6,8 Prozent für Aufsehen gesorgt. Weshalb haben Sie diese Finanzierung mit Guthaben aus dem überobligatorischen Bereich gewählt?
Hedwig Ulmer: Die zu hohen Umwandlungssätze führen zu einer ungerechten Verteilung innerhalb der zweiten Säule. Darum haben wir uns entschlossen, den verfügbaren Spielraum auszunützen. Mit der Umwandlungssatzsenkung nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip können wir diese Umverteilung zwar nicht eliminieren, aber zumindest stabilisieren. Das von uns gewählte Anrechnungsprinzip ist nicht neu am Markt. Wir sind lediglich der erste Lebensversicherer, der es bei der Vollversicherung anwendet. Damit kann Helvetia weiterhin den Rundumschutz einer Vollversicherung anbieten.

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Bis 2023 soll der Umwandlungssatz im Obligatorium auf 6 Prozent und im Überobligatorium auf 4,4 Prozent sinken. Wer sind dabei die Gewinner, wer die Verlierer?
Ich möchte nicht von Gewinnern und Verlierern reden. Aufgrund der tiefen Zinsen, der zunehmenden Lebenserwartung und der fehlenden politischen Reformen wird den Rentnerinnen und Rentnern mehr ausbezahlt, als sie angespart haben. Diese finanzielle Lücke wird von den Erwerbstätigen systemfremd querfinanziert. Mit den Anpassungen bei den Umwandlungssätzen schaffen wir es zumindest, die Belastungen für die aktiven Versicherten zu reduzieren.