Ab sofort können Kundinnen und Kunden sämtliche Vorsorgeprodukte von Helvetia auch digital signieren. Mit der neuen digitalen Selbstidentifikation (Self-Ident) mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) können auch diejenigen Abschlüsse, welche den erhöhten Identifikationsansprüchen gemäss Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen, vollumfänglich online abgewickelt werden. Bisher mussten Kundinnen und Kunden im GwG-relevanten Bereich der freien Vorsorge 3b durch Kundenberatende persönlich identifiziert werden. Helvetia ist nach eigenen Aussagen der erste Vorsorgeanbieter auf dem Schweizer Markt, der diese Möglichkeit bietet.
Einfache Identifikation
Für die elektronische Identifikation benötigen Kundinnen und Kunden zukünftig nur noch ihr Smartphone und ihre Identitätskarte oder ihren Reisepass. Ein separater Termin für die schriftliche Identifikation und Unterschrift entfällt. Das Verfahren ist laut Helvetia von der FINMA akzeptiert und konform mit dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Auf der Basis des bei der Entwicklung von Self-Ident erarbeiteten Wissens und der hierzu bereitgestellten Technologie plant Helvetia laut Mittelung, dieses Know-how zukünftig auch für weitere Anwendungszwecke in verschiedenen Unternehmensbereichen und Produktangeboten einzusetzen. «Mit der Einführung der neuen digitalen Self-Ident-Lösung können wir nun unseren Vorsorgekundinnen und -kunden ein wichtiges Puzzleteil im Bereich des digitalen Kundenzugangs verfügbar machen», sagt Hedwig Ulmer Busenhart, Leiterin Vorsorge Schweiz bei Helvetia. (pd/hzi/bdw)