Betrachtet man die Ergebnisse in den beiden Kammern, scheint alles etwas mittiger geworden zu sein. Ob dies die Einigungsfähigkeit erhöht, wird sich bereits in der Wintersession zeigen.

Erster Prüfstein für das neue Parlament ist nämlich die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS). Nach mehr als einer Dekade muss das Geschäft nun endlich entschieden werden. Der Fahrplan bis zur Einigungskonferenz steht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die beiden Räte im Guten finden, denn ein dicker Brocken muss in der Vorlage noch aus dem Weg geräumt werden: die doppelte Rechnungskontrolle.

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Es ist schwer verständlich, dass die Kantone weiterhin auf ihrem Recht beharren, bereits durch die Krankenversicherer kontrollierte und ausbezahlte Rechnungen nochmals kontrollieren zu wollen. Im Volksmund heisst es zwar «Doppelt gemoppelt hält besser!», aber in diesem Fall würde der administrative Irrsinn etabliert. Rechnungen, die bereits bezahlt sind, müssten auf Intervention eines Kantons hin wieder rückabgewickelt werden. Liegen denn die Kantone mit ihren Prüfungen auch immer richtig? Und: Gemäss Krankensicherungsgesetz können Leistungserbringer bis zu fünf Jahre nach Erbringung einer Leistung dafür Rechnung stellen. Bei der Umsetzung stellen sich Fragen über Fragen. Die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, wird da zur Kunst.

Am 13. Dezember ist Bundesratswahl. Egal, wer neu ins Eidgenössische Department des Inneren einzieht: Man gratuliert und hofft, dass die Zusammenarbeit wieder besser klappt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber in der Gesundheitspolitik ist nichts selbstverständlich. In der Märchenwelt ist das einfacher. Im Märchen gibt die gute Fee nämlich drei Wünsche frei. In der Gesundheitspolitik wären das momentan die Folgenden:

  • Endlich mal ein Bundesrat, der nicht auf die Reserven der Krankenversicherer zurückgreift, denn das führt nur zu eruptiven Prämiensprüngen.
  • Endlich mal ein Bundesrat, der den TARDOC genehmigt, denn der veraltete TARMED ist nun wirklich nicht mehr tragbar.
  • Endlich mal ein Bundesrat, der dem Leistungskatalog Sorge trägt, denn nicht alles, was machbar ist, darf aufgenommen werden und nicht alles, was heute vergütet wird, ist über die Grundversicherung zu finanzieren.

Wünschen darf man ja bekanntlich und manchmal gehen Wünsche auch in Erfüllung.

Helsana äussert sich in ihrer Publikation «Standpunkt» zu aktuellen Fragen der Gesundheitspolitik. Das gesundheitspolitische Magazin erscheint viermal jährlich.