Die AHV- und IV-Renten von Personen mit vollständiger Beitragsdauer steigen im Jahr 2023 um dreissig bis sechzig Franken. Angesichts der erwarteten Teuerung von 3 Prozent und des Lohnanstiegs von 2 Prozent hat der Bundesrat beschlossen, die Renten der ersten Säule um 2,5 Prozent anzuheben.
Die volle AHV-Mindestrente steigt somit auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente auf 2450 Franken pro Monat. Bei Ehepaaren wird der Plafond von 3585 auf 3675 Franken angehoben.
Steuerabzug für Säule 3a steigt auf 7056 Franken
Die wirkt sich auch auf die zweite Säule aus: Der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge beträgt neu 25'725 Franken und die Eintrittsschwelle 22'050 Franken. In der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) steigt der maximal erlaubte Steuerabzug auf 7056 Franken für Personen, die bereits eine zweite Säule haben.
Personen ohne zweite Säule dürfen neu 35'280 Franken abziehen.
(sda/gku)