Im Jahr 2020 gehörten zwei Drittel (67,5%) der Wohngebäude in der Schweiz Privatpersonen. Juristische Personen besassen mehr als jedes zehnte Gebäude (11,5%). 14,4% der Immobilien waren im Besitz von Gemeinschaften (einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften, Gütergemeinschaften, Gemeinderschaften). Das sind einige der Ergebnisse der neuen Statistik der Eigentümertypen der Gebäude des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Dank der Digitalisierung und der Harmonisierung der Grundbücher auf nationaler Ebene kann das BFS neu eine Statistik zu den Eigentümertypen der Wohngebäude erstellen. Diese Statistik wird jährlich erscheinen und liefert nun die ersten Daten für das Jahr 2020. Die Analyse der Ergebnisse zeigt, dass 67,5% der Wohngebäude im Jahr 2020 im Besitz von Privatpersonen waren. Dieser Anteil variiert je nach Gebäudekategorie.
Mehr als die Hälfte der erfassten Gebäude sind Einfamilienhäuser. Sie gehörten zu 75,5% Privatpersonen und zu 18,3% Gemeinschaften, hauptsächlich einfachen Gesellschaften. Mehrfamilienhäuser waren dagegen lediglich zu gut der Hälfte (56,6%) Eigentum von Privatpersonen. 19,8% der Gebäude in dieser Kategorie gehörten juristischen Personen und 9,3% Gemeinschaften, während bei 13,4% mindestens zwei Eigentümertypen erfasst wurden (Kategorie «Gemischt»).
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen
Die kantonalen Rahmenbedingungen hinsichtlich Wohnraum, Steuern, Wohnungsmarkt und Wirtschaft sowie auch die Struktur des Gebäudebestands haben einen Einfluss auf die Verteilung der Grundeigentümer. In den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Tessin war im Jahr 2020 mit 84% bzw. 82,8% ein relativ grosser Teil der Wohngebäude Eigentum von Privatpersonen. Im Kanton Basel-Stadt belief sich dieser Anteil dagegen lediglich auf 40,6%. Dieser Kanton verzeichnete aber wiederum den höchsten Anteil an Gebäuden im Besitz von juristischen Personen (30,5%). Dieser Eigentümertyp war auch im Kanton Genf stark vertreten (25,7%). Die Kantone Basel-Landschaft (37,9%), Aargau (29,8%) und Bern (27,3%) wiesen einen besonders hohen Anteil an Gebäuden im Besitz von Gemeinschaften aus.
Grosse Gebäude im Besitz von juristischen Personen
Je grösser ein Gebäude ist, desto eher gehört es einer juristischen Person. 2020 waren diesem Eigentümertyp zwei Drittel (65,4%) der Gebäude mit acht oder mehr Stockwerken zuzuordnen. Bei Gebäuden mit sechs bis sieben Stockwerken belief sich der Anteil auf 52,3%, bei jenen mit vier bis fünf Stockwerken lediglich auf 33,5%. Kleine Gebäude gehören grossmehrheitlich Privatpersonen. Bei den ein- und zweistöckigen Gebäuden traf dies auf 74,6% bzw. 74,9% und bei den dreistöckigen auf 67% zu.
Alte Gebäude sind hauptsächlich Privateigentum
Alte Gebäude befinden sich häufiger im Besitz von Privatpersonen als neuere. 2020 waren 72,4% der vor 1919 erbauten Immobilien Eigentum von Privatpersonen. Bei den Gebäuden aus den Jahren 2016 bis 2020 belief sich dieser Anteil dagegen lediglich auf 56,1%. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass sich ein Teil dieser Gebäude, die erst seit Kurzem auf dem Markt sind, noch im Besitz der Bauunternehmer befindet.
Der Anteil der Gebäude mit mindestens zwei Eigentümertypen (Kategorie «Gemischt») nimmt ab der Bauperiode 1970 bis 1980 zu. Zwischen den Baujahren 1970 und 2020 verdoppelte er sich von 6,4% auf 13%. Dieser Anstieg hängt mit der Aufnahme des Stockwerkeigentums in das Schweizerische Zivilgesetzbuch im Jahr 1965 zusammen.
Bau- und Immobilienunternehmen
2020 war jedes zehnte Wohngebäude Eigentum einer juristischen Person. Dabei handelte es sich bei knapp der Hälfte (40,5%) der Fälle um Unternehmen, die in der Bau- oder Immobilienwirtschaft tätig waren. Versicherungen oder Finanzinstitute machten 19,0% aus. 10,9% der Gebäude im Besitz von juristischen Personen gehörten öffentlichen Verwaltungen. (hzi/wil)