Projektbeschrieb
Eine Versicherung stiftet Nutzen für ihre Kunden, indem sie die Absicherung von Risiken ermöglicht. Bisher war dies im Schweizer Kranken-Zusatzversicherungsmarkt nur teilweise der Fall. Bei vorbestehenden Erkrankungen und einem dadurch erhöhten Risiko konnten lediglich Angebote mit Vorbehalt offeriert oder Ablehnungen ausgesprochen werden. Im Falle eines Vorbehalts sind Leistungen im Zusammenhang mit der bestehenden Erkrankung von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Dies ist für die Kundinnen und Kunden mit Unsicherheit verbunden.
Oft wünschen sie explizit eine Deckung für die bereits bestehenden Erkrankungen, doch genau dies ist nicht möglich. Mit dem risikobasierten individuellen Prämienzusatz kann Sanitas in der Kranken-Zusatzversicherung erstmals in der Schweiz eine Lösung für dieses Kundenbedürfnis offerieren. Für eine breite Palette an vorbestehenden Erkrankungen kann Sanitas vielen Kundinnen und Kunden ab Herbst 2024 – zusätzlich zum Angebot mit einem Vorbehalt – gegen einen prozentualen Aufschlag auf der Prämie eine uneingeschränkte Produktdeckung anbieten, ohne dass die zusätzlich gedeckten Leistungen das Versicherungskollektiv belasten. Das Angebot wird in fast allen offenen Zusatzversicherungen der Sanitas erhältlich sein. Der individuelle Prämienzusatz wird beim Abschluss der Kranken-Zusatzversicherung insbesondere aufgrund der vorhandenen Erkrankungen, dem Alter und dem Geschlecht berechnet. Basierend auf der Produktdeckung wird die Möglichkeit eines individuellen Prämienzusatzes für jedes beantragte Produkt einzeln beurteilt.
Innovationsgrad & Pionierarbeit
Die Kranken-Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und haben im Gegensatz zur Grundversicherung keine Aufnahmepflicht. Versicherer dürfen Kunden ablehnen oder ihnen ein Angebot mit Vorbehalt oder Risikozuschlag offerieren. Typische Zusatzversicherungsangebote umfassen Spitalzusatzversicherungen mit halbprivater oder privater Deckung sowie ambulante Zusatzversicherungsprodukte mit Übernahme von alternativmedizinischen Therapien und bestimmten Vorsorgeleistungen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schreibt auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) bei den Zusatzversicherungen eine präventive Tarifkontrolle vor. Daher müssen geplante Zuschläge im Falle von vorbestehenden Erkrankungen vorgängig bei der FINMA zur Genehmigung eingereicht werden. Die FINMA verlangt, dass die Zuschlagshöhe datenbasiert und nachvollziehbar ermittelt wird. Sanitas hat es nun geschafft, als erste Krankenversicherung im Schweizer Markt das risk-based Pricing bei Kranken-Zusatzversicherungen einzuführen und alle Auflagen zu erfüllen, um die Genehmigung der FINMA im April 2023 zur Anwendung des individuellen Prämienzusatzes zu erhalten. Nach Einschätzung von Sanitas ist diese Innovation im Zusatzversicherungsgeschäft eine der wichtigsten seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Auftraggeber: Andreas Schönenberger, CEO, Sanitas Management AG
Projektleitung: Caitlin Müller, Projektmanager Produktentwicklung und Karen Perriard, Business Analyst Produktmanagement, Sanitas Management AG
(sanitas/hzi/ps)
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