Die Erhöhung des Rentenalters haben die Räte bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen. Jetzt geht es um die Frage, wie die Frauen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, entschädigt werden sollen. Und wie viele Frauen es sein sollen.

Der Ständerat will, dass neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Der Nationalrat wollte zunächst nur sechs Jahrgänge. Die vorberatende Gesundheitskommission (SGK-N) schlägt nun aber vor, auf die Linie des Ständerats umzuschwenken. So sollen neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Für diese sollen 32 Prozent der Mittel eingesetzt werden, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden. Eine Kommissionsminderheit aus der FDP beantragt, nur sieben Jahrgänge zu berücksichtigen.

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Ebenfalls einverstanden ist die Kommission mit dem Vorschlag des Ständerats, ein Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente zu erstellen. Diese Zuschläge sollen auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Allerdings beantragt die SGK-N, dass nur jene Frauen Zuschläge erhalten sollen, die bis zum Referenzalter arbeiten. Wer sich früher pensionieren lässt, soll keine Zuschläge erhalten.

Thematisiert wird auch der Vorbezug der Rente. Die Kommission ist einverstanden damit, dass Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können. Allerdings soll die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht "unnötig attraktiv gemacht" werden.

Offen ist daneben etwa noch die Frage, ob die Gewinne, welche die Schweizerische Nationalbank durch die Negativzinsen macht, in die Finanzierung der AHV einfliessen soll. Der Nationalrat will das, der Ständerat nicht.

Zuvor war der Nationalrat der Ansicht, dass es genüge, sechs Jahrgänge zu berücksichtigen. Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage ab.

Zudem beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung der AHV-Reform, dass diese Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Davon sah der Ständerat bislang ab.

Zwischen den Räten gibt es in der AHV-Reform noch weitere Differenzen. Bei der Hilflosenentschädigung brachte der Nationalrat einen neuen Kompromiss ins Spiel, um dem Ständerat entgegenzukommen: Personen, die eine Hilflosenentschädigung beantragen müssen, sollen diese zuvor während mindestens sechs Monaten nachweislich benötigt haben, ehe sie die Entschädigung beziehen können. Der Nationalrat wollte zunächst eine Dauer von drei Monaten, der Ständerat will beim geltenden Recht, also bei einem Jahr bleiben.

Der Nationalrat beschloss zudem, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen zur Stabilisierung der AHV verwendet werden sollen. Erfolglos werte sich eine FDP-Minderheit um Regine Sauter (ZH) gegen diese Verknüpfung. Der Rat stimmte mit 117 zu 77 Stimmen bei zwei Enthaltungen dafür. Damit sind sich National- und Ständerat auch hier nicht einig.

Die Geschäft zur AHV-Reform geht zurück an den Ständerat. Geeinigt haben sich die Räte im Rahmen dieser Reform früher bereits etwa auf die genannte Rentenaltererhöhung für Frauen, auf die Möglichkeit, die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen zu können und darauf, dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird.