Das Potenzial für Sparlösungen bei Kadermitarbeitern und Spezialisten ist gross. Genutzt haben diese Möglichkeiten aber erst wenige Unternehmen. Früher behinderte eine Bestimmung im Freizügigkeitsgesetz die breite Umsetzung von Kaderplänen. Die Versicherten in den sogenannten 1e-Plänen genossen damals einen kostenlosen Kapitalschutz, weil auch bei unzureichendem Sparkapital die garantierten und gesetzlich bestimmten Austrittleistungen erbracht werden mussten.

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Mit einer Neuregelung wurde dieser Systemfehler vor drei Jahren beseitigt. Bei Sparmodellen im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist einer austretenden Person, die ihre Anlagestrategie selbst gewählt hat, lediglich der effektive Wert des Vorsorgeguthabens mitzugeben. Jetzt beobachtet Jörg Odermatt, CEO des Vorsorgespezialisten PensExpert, ein vermehrtes Interesse nach individuellen Vorsorgeplänen, und es werden auch entsprechend Offerten eingeholt: «Den ganz grossen Run bei den Abschlüssen gibt es aber noch nicht.»