Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Bundesrat am 31. März 2021 über die Abklärungen betreffend eine Pandemieversicherung informiert. Im Zentrum standen dabei die zusammen mit der Versicherungsbranche geleisteten Arbeiten sowie der Entscheid, die Arbeiten am Konzept vorerst nicht fortzuführen. Die breite Unterstützung aus dem Unternehmenssektor fehlt zurzeit.
Vertreter verschiedener Departemente sowie der Versicherungsbranche erarbeiteten 2020 unter der Leitung des EFD ein Konzept für eine Pandemieversicherung für Unternehmen. Anschliessend lud das EFD Vertreter der Wirtschaft ein, sich dazu zu äussern.
Gemäss dem Vorschlag würde das zur Deckung künftiger Schäden notwendige Kapital über Prämien angesammelt. Der Staat würde einen sehr hohen Anteil der Risiken tragen, die langfristig mittels Prämien gedeckt werden sollten. Die Unternehmen erhielten im Ereignisfall vertragliche Entschädigungsleistungen, müssten im Gegenzug aber eine jährliche Versicherungsprämie entrichten. Deren Höhe könnte sich nur dann in einem vertretbaren Rahmen bewegen, wenn die Pandemieversicherung für alle rund 600'000 in der Schweiz tätigen Unternehmen obligatorisch wäre.
Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen klare Anzeichen, dass die Unternehmen eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen. Besonders das Obligatorium stösst auf Ablehnung. Die anfallenden Prämien würden in diesem Fall als steuerähnlich betrachtet. Zudem wäre für eine obligatorische Pandemieversicherung voraussichtlich eine Verfassungsgrundlage zu schaffen. Das EFD verzichtet daher darauf, dieses Konzept einer Pandemieversicherung weiterzuverfolgen. Es bleibt aber mit der Versicherungsbranche in Kontakt und ist offen für allfällige alternative Vorschläge. (efd)