Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) abgelehnt.
Die kleine Kammer folgte oppositionslos dem Antrag seiner eigenen Wirtschaftskommission. Diese vertrat die Ansicht, die Forderung der Motion verstosse gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Sie sei somit nicht mit der Verfassung vereinbar. Aus dem gleichen Grund stellte sich auch der Bundesrat gegen die Motion.
Ausserdem wandte die Ständeratskommission ein, die Motivation zur Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters habe weniger mit Steuern als mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt und dem familiären Kontext zu tun.
Im Nationalrat hatten sich im vergangenen September noch die Befürworterinnen und Befürworter der Motion durchgesetzt. Sie argumentierten unter anderem, ein steuerlicher Anreiz generiere finanzielle Polster zur Abfederung steigender Betreuungskosten im Alter, er leiste einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel und entlaste die Sozialwerke.
Mit dem Entscheid der kleinen Kammer ist der Vorstoss vom Tisch. (awp/hzi/kbo)