Der Krankenversicherer Sympany plant, die bisherige Überschussbeteiligung (Prämienausgleich) in der Grundversicherung durch den freiwilligen Reserveabbau nach Artikel 26 KVAV abzulösen. Konkret sieht Sympany vor, den Versicherten im Jahr 2023 einen monatlichen Ausgleichsbetrag auf der genehmigten Prämie gutzuschreiben.Entsprechend wird Sympany ihre Reserveabbaupläne dem BAG gemeinsam mit den Prämien 2023 einreichen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Sympany lege grossen Wert auf bezahlbare Prämien, heisst es in einer Mitteilung der Krankenkasse. Daher sei es für Sympany selbstverständlich, ihren Kundinnen und Kunden nicht benötigte Reserven mithilfe des freiwilligen Reserveabbaus zurückzugeben. 

In der Vergangenheit hatte Sympany den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen nach Artikel 17 KVAG genutzt. Neu gelten für diese Art der Rückzahlung in der Grundversicherung jedoch noch präzisere Voraussetzungen. In den Zusatzversicherungen wird Sympany Überschüsse nach Möglichkeit auch in Zukunft auszahlen.

Der geplante Reserveabbau im Jahr 2023 muss durch das BAG genehmigt werden. Die allfällige Genehmigung erfolgt zeitgleich mit der Prämiengenehmigung Ende September. (pm/hzi/mig)