Der Ständerat will die Löhne von Krankenkassen-Geschäftsleitungsmitgliedern nicht auf maximal 250'000 Franken pro Jahr beschränken. Er hat eine Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) abgelehnt. Diese ist damit erledigt.

Die kleine Kammer folgte mit ihrem Entscheid vom Dienstag dem Antrag ihrer vorberatenden Kommission. Diese fand, die in der Motion genannten Höchstbeträge seien zu starr. Auch der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Krankenkassen seien privatrechtliche Unternehmen. Andere Sozialversicherungen kennten solche Beschränkungen nicht.

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Die SGK-NR hatte auch die Entschädigung für Verwaltungsratsmitglieder von Krankenkassen decken wollen, nämlich auf maximal 50'000 Franken pro Jahr. Der Nationalrat stimmte der Motion im September 2022 zu. Der Ständerat sagte diskussions- und oppositionslos Ja zum Antrag seiner vorberatenden Kommission.

Beschränkung der Löhne noch nicht vom Tisch

Mit dem Entscheid des Ständerats ist eine Beschränkung der Löhne und Entschädigungen von Spitzenleuten der Krankenkassen noch nicht vom Tisch. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte haben einer parlamentarischen Initiative von Baptiste Hurni (SP/NE) Folge gegeben.

Er verlangt, dass die Entschädigungen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder von in der Grundversicherung tätigen Krankenkassen einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Nun kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Dieser gelangt vor den Nationalrat.

Gemäss Initiativtext soll das Prämienniveau der Kasse massgebend sein für Erhöhungen respektive Senkungen der Bezüge. Schweizer Krankenkassenchefs verdienten im vergangenen Jahr bis zu 955'000 Franken, wie mehrere Medien gestützt auf Geschäftsberichte kürzlich übereinstimmend meldeten. (awp/hzi/kbo)

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