Das Parlament hatte dies im Dezember 2020 beschlossen, unabhängig davon, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Bisher war für Pflegematerial, das in den Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege verwendet wurde, keine separate Vergütung vorgesehen. Weil Pflegematerial künftig ausschliesslich von den Kassen bezahlt wird, werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken pro Jahr entlastet. (awp/hzi/kbo)

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