Wer mit der Prämienanpassung für nächstes Jahr unzufrieden ist, kann die Krankenversicherung bis Ende November kündigen. Bis Ende Oktober müssen die Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informiert werden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist darauf hin, dass die Krankenversicherer jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen müssen. Es gelte eine Versicherungspflicht. Damit die Kündigung einer laufenden Krankenversicherung gültig sei, müsse der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.
Auf der Internetseite www.priminfo.ch steht ein Prämienrechner zur Verfügung, der sich auf alle vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2022 stützt. Dort finden sich auch die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Die Versicherten können dort auch ihr Einsparpotenzial berechnen lassen. Wer ein passendes Angebot gefunden habe, kann gemäss BAG kostenlos beim Krankenversicherer online eine Offerte einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden.
BAG hat Hotline eingerichtet
In der auf der Webseite aufgeschalteten Dokumentation «Prämienberatung» finden sich auch Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen sowie Musterbriefe. Schliesslich hat das BAG auch eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können. Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03.
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(sda/hzi/gku)