Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) schlägt im indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative einen Kompromiss vor, will dabei aber weniger weit gehen als der Nationalrat und der Bundesrat.
Nationalrat will zusätzliche zwei Milliarden
Im Dezember war der Ständerat auf diese Vorlage nicht eingetreten. Im Frühjahr bekräftigte der Nationalrat seinen Willen, über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen auszugeben, mehr als der Bundesrat will. Die SGK-S will nun eine Brücke bauen.
Den indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative der SP verabschiedete die SKG-S mit 10 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Angesichts des Prämienwachstums um 6,6 Prozent für 2023 und weiteren drohenden Aufschlägen gebe es Handlungsbedarf.
Weniger als der Bundesrat
Die Mehrheit will Mindestvorgaben für die Kantone für Beiträge an die Prämienverbilligung, aber tiefere als der Bundesrat und Nationalrat. Die kantonalen Beiträge sollen der Entwicklung der Prämien folgen. Die Minderheit hingegen will die Autonomie der Kantone nicht einschränken und beim Nichteintreten bleiben.
In der Detailberatung beschloss die SGK-S mit 8 zu 4 Stimmen, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Der Bundesrat will die Schwelle bei 5 bis 7,5 Prozent setzen.
Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken
Dieser Mindestbetrag hängt stets davon ab, wie stark die Prämien das Budget der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten im Kanton belasten. Mit der Variante der SGK-S entstünden den Kantonen Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken. Beim Vorschlag des Bundesrates wären es Mehrkosten von 493 Millionen Franken.
Neben dem Mindestbetrag soll jeder Kanton festlegen müssen, wie hoch der Anteil der Prämien am verfügbaren Einkommen einer Person sein darf. In diesem Punkt will die Ständeratskommission dem Nationalrat folgen. Sie beantragt aber mit 8 zu 4 Stimmen, auf Vorschriften zur Prämienhöhe oder zum Einkommen zu verzichten.
Der Ständerat befasst sich in der Sommersession wieder mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative. Lehnt er ihn erneut ab, ist er vom Tisch, und die Initiative dürfte ohne Gegenvorschlag an die Urne kommen.
Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen
Die Prämienentlastungs-Initiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln.
Der Nationalrat hielt im Februar am indirekten Gegenvorschlag zur SP-Initiative fest. Er will über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen für zusätzliche Prämienverbilligungen ausgeben, davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zu Lasten der Kantone.
Eine Mitte-Links-Mehrheit appellierte in der grossen Kammer, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen. Die SVP, ein Grossteil der FDP sowie vereinzelte Mitte-Mitglieder lehnten den indirekten Gegenvorschlag im Nationalrat ab. (awp/hzi/sec)