Mehrfachversicherungsverhältnisse sind für die Versicherten mühsam und für die Versicherer mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine Person gleichzeitig bei zwei oder noch mehr Anbietern eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen hat. Oft ist der Grund dafür ganz einfach: Das bisherige Versicherungsverhältnis wurde nicht korrekt gekündigt, bevor ein neues abgeschlossen wurde. Pro Jahr geschieht dies in der Schweiz rund 5'000 Mal.
Auf gemeinsame Grundsätze geeinigt
Um den komplexen Rückabwicklungsprozess harmonisieren zu können, haben mehrere Krankenversicherer unter der Leitung der Santésuisse-Gruppe eine Vereinbarung erarbeitet. Dabei einigten sie sich erfolgreich auf gemeinsame Grundsätze (u.a. Definition des rechtmässigen Krankenversicherers, anwendbare Rechtsgrundlage für die konkrete Rückabwicklung) sowie einen einheitlichen Prozess. Ein Jahr nach der Einführung zeigt sich: Die neue Vereinbarung bewährt sich in der Praxis und ist längst zu einem wichtigen Hilfsmittel geworden, das von fast allen Krankenversicherern angewendet wird. Die Rückabwicklungsverfahren lassen sich damit nicht nur in zeitlicher Hinsicht vereinheitlichen, sondern auch rascher erledigen.
Zentrale Meldestelle hilft, Fälle zu erkennen
Aufgrund der hohen Komplexität ist es für die Krankenversicherer oft bereits eine Herausforderung, Mehrfachversicherungsverhältnisse zeitnah feststellen zu können. Mit der Zentralen Meldestelle für Versichertenwechsel (ZMV) der Santésuisse-Tochtergesellschaft Sasis können neue Fälle rasch erfasst und bearbeitet werden. «Dieses Angebot wird sehr geschätzt», zieht Verena Nold, Vorsitzende der Santésuisse-Gruppe, eine erste Bilanz. «Mit klar definierten Prozessen helfen wir allen Beteiligten: Die Versicherer sparen Ressourcen – und die Versicherten können den Wechsel ihres Anbieters doch noch zeitnah abschliessen.» (pd/hzi/bdw)