Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) ist mit dem Vorschlag grundsätzlich einverstanden. Mit 15 zu 10 Stimmen stellte sich die Kommission hinter den Gesetzesentwurf, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Unterschiedliche Behandlung von von Versicherern angestellten Vermittlern und übrigen Vermittlern
Die Mehrheit will aber nicht alle Vermittlerinnen und Vermittler über den gleichen Kamm scheren. Mit 15 zu 10 Stimmen hiess sie eine unterschiedliche Behandlung von von Versicherern angestellten Vermittlern und übrigen Vermittlern gut. Ausbildungspflicht und Vergütungsbeschränkungen sollen nur für Vermittler gelten, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an eine Versicherung gebunden sind.
Die Mehrheit will damit die Wirtschaftsfreiheit der Versicherungen wahren. Auch sollen interne Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern nicht benachteiligt werden. Mit dem knappen Mehr von 13 zu 12 Stimmen abgelehnt hat die SGK-N den Antrag, die Regeln nur für die obligatorische Krankenversicherung, aber nicht für Zusatzversicherungen anzuwenden.
Mehrere Anträge, die die Regeln verbindlicher machen oder Marketing- und Werbeausgaben begrenzen wollten, lehnte die Mehrheit ebenfalls ab. Mit 14 zu 10 Stimmen Nein sagte die SGK-N auch zum Antrag, wonach nur die von den Versicherern vereinbarten Sanktionen allgemeinverbindlich erklärt werden sollten.
Die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes soll gemäss Botschaft dem Bundesrat die Kompetenz geben, diese Regeln für alle Versicherer sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung allgemein verbindlich zu erklären. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen.
Heute auf freiwilliger Basis
Heute regeln die Versicherer den Tätigkeitsrahmen ihrer Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis. Die Krankenkassen versuchten bisher, unerwünschte Telefonanrufe mit einer freiwilligen Branchenvereinbarung zu regeln. Zahlreiche Versicherer verpflichteten sich, ab 2021 auf Anrufe ohne Absprache zu verzichten.
Ein Obligatorium der Vereinbarung forderten unter anderem die Branchenverbände Curafutura und Santésuisse sowie der Westschweizer Konsumentenschutzverband (FRC). Entsprechende parlamentarische Vorstösse für eine Branchenlösung hatte das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. In der Frühjahrssession wird der Nationalrat über die Regelungen befinden. (sda/hzi/kbo)