Eine parlamentarische Initiative fordert Gebühren bei unnötigen Konsultationen in Notaufnahmen. Die Vorlage hat in der Vernehmlassung von Verbänden und Parteien jedoch fast ausschliesslich Ablehnung erfahren.

Die Kantone sollen die Kompetenz erhalten, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme zu Lasten der versicherten Person um 50 Franken zu erhöhen. Dies, sofern keine schriftliche Überweisung von Arzt, Telemedizin oder Apotheke vorliegt. Ausgenommen wären Schwangere und Kinder bis 18 Jahre.

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Mit dem neuen Artikel soll das Verhalten der Patientinnen und Patienten geändert werden. Notaufnahmen werden demnach zu oft aufgesucht. Es sollen kostengünstigere Behandlungsmöglichkeiten wie Hausarztpraxen vorgezogen werden.

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) findet die Vorlage nicht zielführend umsetzbar. Der zusätzliche administrative Aufwand würde die möglichen Einsparungen wieder aufheben. Die FMH sieht die Gefahr, dass besonders vulnerable Gruppen, wie Personen aus sozioökonomischen benachteiligten Verhältnissen oder mit geringer Gesundheitskompetenz, abgeschreckt oder benachteiligt werden.

Die Vereinigung aktiver Seniorinnen und Senioren befürchtet, dass gerade für ältere Menschen die Notfallgebühr eine Verhinderungsgebühr sei, rechtzeitig medizinische Hilfe aufzusuchen. Dieses Anliegen teilt auch die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin.

Keine Entlastung des Medizinpersonals

Die parlamentarische Initiative schaffe es nicht, das medizinische Personal in der Spitalnotaufnahme zu entlasten, schrieben die Grünen. Die Vorlage bestrafe die Patientinnen und behalte die schlechten Arbeitsbedingungen und die Überlastung für das Medizinpersonal bei. Die SP fürchtet bei einer Umsetzung der Vorlage die entstehenden Mehrkosten sowie soziale Ungleichheit.

Weiter lehnen der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Krankenversicherer-Branchenorganisation santésuisse und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren die Vorlage ab. In einzelnen Kantonen bestehe aber der Wille, eine Bagatellgebühr einzuführen.

Die SVP stimmt der Idee, Eintrittsgebühren bei Spitalnotfallaufnahmen aufzunehmen, grundsätzlich zu, insbesondere wegen des starken Anstiegs von Bagatellfällen. Der vorliegende Entwurf sei jedoch durch die zuständige Kommission stark verwässert worden. Die SVP bevorzugte eine alternative Variante, die von der Kommission nicht berücksichtigt wurde.

Zuspruch erhält die Vorlage von der GLP. Sie begrüsst die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage. Die Spitalnotaufnahme soll in erster Linie Anlaufstelle für dringende Notfälle bleiben, um die Versorgungskapazitäten gezielt einzusetzen. (awp/hzi/kbo)

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