Fast die Hälfte der 80 untersuchten Unternehmen erreiche die erforderliche Mindestsolvenz nur mithilfe zulässiger Übergangsmassnahmen oder der Einbeziehung der Kundengelder, hiess es in einer heute Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Analyse des BdV (Bund der Versicherten) und Zielke Research Consult. Der Versicherungsverband GDV betonte hingegen: "Kein Kunde muss sich Sorgen um seine Lebensversicherung machen. Die garantierten Leistungen sind gesichert." Das gehe auch aus Prognoserechnungen der Finanzaufsicht Bafin hervor.

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Nach der Einführung neuer Kapital- und Aufsichtsregeln (Solvency II) in Europa müssen die Assekuranzen die Öffentlichkeit seit 2017 jährlich darüber informieren, ob sie Extremereignissen wie erheblichen Kursturbulenzen an den Kapitalmärkten oder dramatischen Naturkatastrophen gewachsen sind. Aufschluss über die Lage des Versicherers gibt unter anderem die Solvenzquote. Ein Wert von unter 100 gilt als kritisch. Die Unternehmen können dabei aber Übergangsmassnahmen in Anspruch nehmen.

Zudem dürfen sie Kundengelder in Form von noch nicht zugewiesenen Überschüssen als Eigenmittel berücksichtigen. "Diese Möglichkeit sehen wir als problematisch an", sagte BdV-Chef Axel Kleinlein. Das Geld, das eigentlich den Kunden gehöre, werde zur Solvenzsicherung gezählt. Erstmals wurde in der Analyse daher auch die Solvenz ohne Übergangsmassnahmen und Kundengelder ermittelt. Diese Hürde würden demnach 42 der 80 untersuchten Lebensversicherer reissen.

Diskussion über Methodik

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bezeichnete die Methodik als willkürlich. "Der BdV stützt seine Aussagen zur Lebensversicherung nicht auf die durch Solvency II gesetzlich vorgegebene, sondern auf eine von Zielke Research Consult selbst ermittelte "reine" Solvenzquote", kritisierte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Versicherungsmathematiker erklärten, zwar hätten die Verwerfungen an den Kapitalmärkten infolge der Corona-Krise Spuren bei Versicherern hinterlassen. Die Marktsituation sei aus versicherungsmathematischer Sicht aber weiterhin sehr stabil. Berechnungen "reiner" Solvenzquoten ohne Berücksichtigung der Übergangsmassnahmen seien aufsichtsrechtlich keine validen Kennzahlen und "können sogar zu Fehlinterpretationen führen", teilte die Deutsche Aktuarvereinigung mit. Die Verwendung der Übergangsmassnahmen sei "das Ergebnis einer sorgfältigen Risikoanalyse und Unternehmensstrategie". (awp/hzi/kbo)