Der gesetzliche Umwandlungssatz entspricht angesichts der anspruchsvollen Rahmenbedingungen auch Sicht des Lebensversicherers Pax nicht mehr den ökonomischen Realitäten. Daher senkt Pax nun wie bereits andere Versicherer diesen Satz und hat ein neues Modell für den Umwandlungssatz für künftige Renten entwickelt. 

So stelle der zu hohe Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ein Rentenversprechen dar, das sich nicht mehr einlösen lasse, schreibt Pax am Mittwoch. Dies führe zu einer Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Rentenbezügern, was im System der Beruflichen Vorsorge nicht vorgesehen sei.

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Pax senkt daher den Umwandlungssatz ab dem 2. Januar 2023 schrittweise. Dies soll die Auswirkungen für Personen kurz vor der Pensionierung reduzieren. Bestehende Renten blieben unverändert, zudem seien Versicherte, die nur im BVG-Minimum versichert seien, nicht betroffen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG würden jederzeit eingehalten.

Im Jahr 2023 liegt der Umwandlungssatz für das BVG-Altersguthaben dann bei 6,5 Prozent, 2024 sinkt er auf 6,2 Prozent, 2025 dann auf 6,0 Prozent. Pax berücksichtige mit dem neuen Berechnungsmodell immer sowohl das obligatorische als auch das überobligatorische Altersguthaben für die Berechnung der Rente. (awp/hzi/mig)