Ende vergangenen Jahres hat die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) die Zustände bei den Spitalzusatzversicherungen als intransparent und für die Versicherten als nicht nachvollziehbar kritisiert und Änderungen bis Anfang 2022 angemahnt. Mittlerweile hat die Branche unter Hochdruck ein aus elf Grundsätzen bestehendes Regelwerk erarbeitet. Das Branchen-Framework setzt den Rahmen, wie Spitalleistungen, die über die Basisleistung der Grundversicherung hinausgehen, künftig bewertet und abgerechnet werden.
Gemäss SVV haben schon 24 Krankenzusatzversicherer das Grundlagenwerk als verbindlich für ihre neuen, ab 1. Januar 2022 gültigen Verträge erklärt. Weil Spitäler und Belegärzte als Vertragspartner eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser aufsichtsrechtlichen Anforderung spielen, wurden verschiedene ihrer Exponenten in die Projektarbeiten miteinbezogen – und werden auch bei der Klärung der noch offenen Fragen involviert.
Bis Ende 2024 müssen alle Spitalzusatzverträge zwischen den Versicherern und Leistungserbringern den Anforderungen entsprechen, die die Verträge der neuen Generation gemäss Finma erfüllen müssen. Im Kern der Reform geht es um die Qualifikation und die Bewertung von Dienstleistungen. Die Produktgestaltung und die Preisbildung sind davon nicht tangiert. «Diese obliegen den Versicherungsgesellschaften und den Spitälern», sagt Urs Arbter, stellvertretender Direktor des SVV in einem Interview mit «HZ-Insurance». «Damit bleibt der Wettbewerb im Zusatzversicherungsbereich weiterhin gewährleistet», führt er weiter aus.
So klar diese Neuausrichtung bei den Spitalzusatzversicherungen aus Branchenoptik erscheinen mag, so besteht hier dennoch die Möglichkeit, dass sich ein Spital mit einem Versicherer nicht einig wird und es darum zu vertragslosen Zuständen kommen könnte. Das war schon in der Vergangenheit so. Im schlimmsten Fall bezahlt dann der oder die Versicherte die Leistungen im Voraus. Urs Arbter glaubt jedoch, dass diese Wahrscheinlichkeit sehr gering sei, weil beiden Seiten an einer vertraglichen Regelung gelegen sein müsse. Läuft alles nach Plan, so haben bis spätestens Ende 2024 – solange dauert die Anpassung aller Spitalzusatzversicherungsverträge an das neue Regelwerk – rund 2,4 Millionen Personen in der Schweiz, die eine private oder halbprivate Spitalzusatzversicherung haben, mehr Klarheit und Ordnung im Leistungsdschungel.