Herr Theiler, was ändert sich mit dem revidierten VAG für Sie als Ausbildungsstätte?

Als Ausbildungsstätte werden wir im Zuge des neuen VAG beziehungsweise der damit einhergehenden AVO mit neuen Mindeststandards konfrontiert, welche die Grundausbildungen zum Versicherungsvermittler oder zur Versicherungsvermittlerin VBV sowie verschiedene heute noch äquivalente Ausbildungen vor Veränderungen stellt. Diese sind mit den neuen Mindeststandards und den sich damit verändernden Prüfungsanforderungen anzupassen.

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Was hat es mit der Angemessenheitsprüfung für Lebensversicherungen auf sich?

Ähnlich dem Fidleg für Anlageberatende sind neu auch bei der Beratung und beim Abschluss von qualifizierten Lebensversicherungen die Angemessenheiten für den Kunden oder die Kundin beziehungsweise natürlich eben auch die längerfristige Finanzierbarkeit der Prämien zu prüfen und umfassend zu dokumentieren. Das VAG und die AVO sprechen neu terminologisch von «qualifizierten» Lebensversicherungen, welche im Sparteil über Anlagen – in der Regel in Fonds oder Zertifikaten – verfügen.     

Und wie kontrollieren Sie die Einhaltung der Mindeststandards?

Der VBV als aufsichtsrechtlicher Arm der Finma ist hier in der Verantwortung, diese zu definieren und später deren Einhaltung aufsichtsrechtlich sicherzustellen.

Wie lauten die Mindeststandards, und nach welchen Kriterien werden diese definiert?

Die Mindeststandards sind derzeit noch in Entwicklung, weshalb noch nicht gesagt werden kann, wie diese lauten beziehungsweise wie diese definiert sein werden.

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In jedem Fall werden diese durch eine entsprechende Arbeitsgruppe des VBV unter Beizug der Branchenvertreter im SVV und weiterer Branchenorganisationen entwickelt. Diese Mindeststandards sind sodann von der Finma zu genehmigen.

Sowohl gebundene wie auch ungebundene Vermittler sind an die Aus- und Weiterbildungspflicht gebunden – wo bestehen bei den Anforderungen Unterschiede?

Seitens der Aus- und Weiterbildung soll es mit den neuen Mindeststandards keine Unterschiede mehr geben, sondern alle Vermittlerinnen und Vermittler mit Kundenberatungstätigkeit gemäss Definition im VAG müssen die Grundausbildung sowie regelmässige Refreshs gleichermassen absolvieren.

Sie bieten derzeit rund ein Dutzend Ausbildungen und Lehrgänge an. Wie wirkt sich die VAG-Revision auf diese Ausbildungen aus?

In einer ersten Phase bis 2025 wirkt sich dies durch vermehrte Nachfragen nach Bildungsabschlüssen aus, da gemäss Schätzungen aktuell noch rund 16’000 bis 20’000 Marktteilnehmende, die künftig über eine Grundausbildung nach Mindeststandards verfügen müssen, keinen entsprechenden Abschluss vorzuweisen haben. Wohl ab 2026 wird ein Grossteil der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer im Rahmen der Refreshs auf dem Wissensstand zu halten sein. Hinzu kommen neu Auszubildende inklusive Quereinsteigende oder Vermittlerinnen und Vermittler in Nachwuchsprogrammen sowie neu in die Beratung eintretende Personen.