Am Mittwoch verständigten sich die EU-Länder auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zu Kriterien für sogenannte European Green Bonds (Europäische Grüne Anleihen). In einem Gesetz soll laut einer Mitteilung festgelegt werden, welche Voraussetzungen für das Label erfüllt werden müssen. Dazu soll es einen Rahmen für die Prüfung dieser Anforderungen geben. Das Gesetz muss nun von den EU-Ländern mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. 

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Instrument für Emittenten und Investoren

Die EU-Kommission hatte im Juli letzten Jahres eine Verordnung über einen freiwilligen EU-Standard für grüne Anleihen vorgestellt. Ausgebern von Anleihen soll damit ein robustes Instrument zur Verfügung stehen, mit dem sie nachweisen können, dass sie grüne Projekte finanzieren. Investoren sollen gleichzeitig leichter erkennen können, ob ihre Investitionen nachhaltig sind. Konkret soll zum Beispiel durch Berichtspflichten vollständige Transparenz darüber erzielt werden, wie Erlöse aus einer grünen Anleihe verwendet werden. (awp/hzi/wil)