Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 entsprechende Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. März 2024.

Wenn dereinst die Möglichkeit bestünde, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a zu tätigen, würden Sie dies machen? Hier geht es zur Umfrage(hzi/hoh)

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