Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beschäftigten im Haushalt sollen künftig sämtliche Sozialversicherungen und Steuern ihrer Angestellten bei einer Anlaufstelle abrechnen können. Der Bundesrat ist mit dem Motionsanliegen von Ständerat Josef Dittli (FDP/UR) einverstanden. Heute braucht jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber zwei Ansprechpartner - eine Ausgleichskasse und eine Unfallversicherung. Weitergehende Vereinbarungen zwischen AHV-Ausgleichskassen und Unfallversicherern bleiben zwar gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit möglich. Bisher wurden jedoch kaum solche Vereinbarungen abgeschlossen.
Laut Motionär Dittli hätte eine administrative Vereinfachung für alle nur Vorteile, würde die Schwarzarbeit bekämpfen und brächte keinerlei Zusatzkosten für Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat stimmt dem zu, wie er in seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) werden laut dem Bundesrat den Abschluss einer entsprechenden Globalvereinbarung zwischen Ausgleichskassen und Unfallversicherern in die Wege leiten und bei Bedarf mittels punktueller Verordnungsanpassungen unterstützen. Genüge das nicht, werde der Bundesrat dem Parlament eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorschlagen. (sda/hzi/kbo)