Vorsorge bedeutet für die meisten Menschen die finanzielle Planung der Jahre nach der Pensionierung. Einkommensquellen sind dann die AHV-Rente plus BVG-Rente und das Gesparte in der dritten Säule sowie weiteres Sachvermögen, sei es das Ferienhaus im Wallis oder das Cabrio in der Garage. Niemand stellt sich sein Leben im Alter als Pflegefall vor. Aber nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder aufgrund fortschreitender Demenz oder Altersschwäche bleibt für viele nur noch der Weg ins Pflegeheim. Und der geht ins Geld: Auf durchschnittlich 10 200 Franken belaufen sich die Kosten für einen Heimplatz. Dieser monatliche Betrag teilt sich auf in die Pensionskosten (ca. 4100 Franken), die Betreuungskosten (ca. 1500 Franken), die Pflegekosten (ca. 4400 Franken) und übrige Kosten (ca. 160 Franken). Die Pensions- und Betreuungskosten müssen pflegebedürftige Personen aus eigener Tasche berappen. Hingegen werden die Pflegekosten zu einem Teil von der Krankenversicherung übernommen (max. 115.20 Franken pro Tag), zu einem weiteren Teil von den pflegebedürftigen Personen selber (max. 23 Franken pro Tag). Den Rest tragen die Gemeinde und der Kanton. (...) Sie wollen weiterlesen? Das freut uns sehr! Bitte beachten Sie dazu die nachfolgende Infobox.
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